Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 209 –
Drucksache 18/12850
- Mehrausfertigungen der als VS-VERTRAULICH oder höher eingestuften Berichtsentwürfe (‚Platzhalter‘),
- VS-VERTRAULICH oder höher eingestuftes Zwischenmaterial sowie die von der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausgegebenen, mit Tagebuchnummer versehenen GEHEIM eingestuften ‚Notizbücher‘ und
- die nach Beschluss Nr. 5 zum Verfahren verteilten Ausfertigungen eingestufter Ausschussdrucksachen
sind bis zum 15. September 2017 der Geheimregistratur des Deutschen Bundestages
zum Zwecke der Vernichtung zuzuleiten. Den Beauftragten der Bundesregierung und
der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird gestattet, diese Kopien und Mehrfertigungen mit Zustimmung des Sekretariats zu vernichten.
3. Sämtliche von den Mitgliedern des Ausschusses im Rahmen des sogenannten
Chausseestraßenverfahrens erstellten Aufzeichnungen elektronischer und handschriftlicher Art sind zu löschen bzw. zu vernichten.“