Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– 207 –

Drucksache 18/12850

1. Untersuchungsausschuss gefertigten Kopien vernichtet. Die Vernichtung ist in einem Protokoll festzuhalten.
Die auf dem Gruppenlaufwerk N — Fraktionslaufwerk — des 1. Untersuchungsausschusses digital gespeicherten Materialien werden bis zum 30. November 2017 vorgehalten und danach durch das zuständige Referat der Verwaltung des Deutschen Bundestages gelöscht.
III. Im Ausschuss entstandene sowie für den Ausschuss erstellte Materialien
1. Im Ausschuss entstandene Materialien (Ausschussdrucksachen, Ausschussbeschlüsse, Gutachten, sonstige Ausarbeitungen, Verzeichnisse und Übersichten) sowie
dem Ausschuss überlassene Materialien, Gutachten, Stellungnahmen, Ausarbeitungen
und Berichte, die von anderer Seite für den Ausschuss erstellt worden sind, sind wie
die unter 1.2. erwähnten Protokolle zu behandeln, soweit sie nicht als Anlage zum
Bericht aufgenommen wurden.
2. Dies gilt nicht für Materialien mit der Kennzeichnung VS-NUR FÜR DEN
DIENSTGEBRAUCH oder höher. Diese sind nach der Geheimschutzordnung des
Deutschen Bundestages zu behandeln.
IV. Geschäftsakten
Die nach der Richtlinie für die Anbietung und Abgabe von Unterlagen an das Parlamentsarchiv aufzubewahrenden Geschäftsakten des Ausschusses werden ebenfalls mit
dem Vermerk ‚Nur zur dienstlichen Verwendung‘ versehen.“

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