Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

sei.477 Die Abg. Martina Renner (DIE LINKE.) hat erklärt, dass eine Unterschrift nicht erfolgen werde, solange und soweit das gemeinsame Sondervotum der Oppositionsfraktionen nicht Teil des Berichts sei. Dies
sei durch dessen Einstufung als GEHEIM und die Hinterlegung in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages de facto nicht der Fall.478
Nach einer Sitzungsunterbrechung hat der Ausschussvorsitzende darauf hingewiesen, dass weiterhin nicht
alle Berichterstatter den Bericht unterschrieben hätten. Die Abg. Martina Renner (DIE LINKE.) hat bekräftigt, sie werde solange nicht unterschreiben, wie das gemeinsame Sondervotum der Oppositionsfraktionen
„unbegründet als GEHEIM eingestuft in der Geheimschutzstelle versenkt" sei.479 Daraufhin hat der Ausschusssitzende die Frage aufgeworfen, ob die Berichterstatter der Oppositionsfraktionen den Bericht unterschreiben würden, wenn es gelänge, aus dem derzeitigen Text eine als VS-NfD eingestufte Fassung zu erstellen. Ferner hat er angekündigt, sich weiter um die ausstehenden Unterschriften zu bemühen. Für den Fall,
dass dies nicht gelinge, schlage er eine weitere Beratungssitzung am folgenden Tag um 11.30 Uhr vor.480 Der
Abg. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hat erläutert, das Bemühen des Ausschussvorsitzenden um die Unterschriften der Berichterstatter der Oppositionsfraktionen könne nur dann erfolgreich sein, wenn sich an dem zu Grunde liegenden Sachverhalt etwas ändere.481
Am Vormittag des 23. Juni 2017 hat ein Gespräch zwischen den Obleuten der Ausschussfraktionen stattgefunden. In diesem haben die Berichterstatter der Oppositionsfraktionen den Wunsch nach einer Aufhebung
des in der 134. Ausschusssitzung gefassten Beschlusses 16 zum Verfahren geäußert.482
In der am 23. Juni 2017 ab 11.00 Uhr durchgeführten 135. Ausschusssitzung hat sich die Diskussion um die
Einstufung des gemeinsamen Sondervotums der Oppositionsfraktionen als GEHEIM fortgesetzt:
Die Abg. Martina Renner (DIE LINKE.) hat wiederholt, dass sie diese Einstufung für unbegründet halte und
deutlich gemacht, dass sie sich an keiner Diskussion über Schwärzungen in dem gemeinsamen Sondervotum
der Oppositionsfraktionen beteiligen werde, solange der Beschluss 16 zum Verfahren (siehe F.III.3.) nicht
aufgehoben werde.483
Der Ausschussvorsitzende hat wiederholt, dass das gemeinsame Sondervotum der Oppositionsfraktionen unter anderem als GEHEIM eingestufte Passagen enthalte und die Klarnamen bestimmter nachrichtendienstlicher Operationen nenne. Es gehe nicht darum, Teile des gemeinsamen Sondervotums unter den Tisch fallen
zu lassen, sondern um Herabstufungsfragen. Auf Arbeitsebene sei mit dem Ausschusssekretariat eine teilweise geschwärzte Version des gemeinsamen Sondervotums erarbeitet worden, die in dieser Form veröffentlicht werden könne.484

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479)
480)
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482)
483)
484)

Dr. Sensburg, Protokoll-Nr. 134, S. 7.
Renner, Protokoll-Nr. 134, S. 7.
Renner, Protokoll-Nr. 134, S. 7.
Dr. Sensburg, Protokoll-Nr. 134, S. 7.
Dr. von Notz, Protokoll-Nr. 134, S. 7.
Dr. Sensburg, Protokoll-Nr. 135, S. 4.
Renner, Protokoll-Nr. 135, S. 4.
Dr. Sensburg, Protokoll-Nr. 135, S. 4.

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