Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 201 –
Drucksache 18/12850
die Ansicht vertreten, die darin liegende Veröffentlichung von Informationen über rechtliche Bewertungen
der BfDI stehe in einem Wertungswiderspruch zur Einstufung des gemeinsamen Sondervotums als GEHEIM.468 Der Abg. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hat auf den Klappentext dieses
Buches Bezug genommen, der „Aus den Akten des NSA-Untersuchungsausschusses“ lautet, und an den Ausschussvorsitzenden die Frage gerichtet, ob er Akten des Ausschusses an Dritte weitergegeben habe.
Der Ausschussvorsitzende Prof. Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) hat erklärt, keine Passage des von ihm
mitverfassten Buches stamme aus den Akten des Ausschusses. Darüber hinaus hat er die Auffassung vertreten, das Buch enthalte keine als Verschlusssache eingestuften Textstellen.469 Bei kursorischer Prüfung des
gemeinsamen Sondervotums der Oppositionsfraktionen habe er hingegen mehrere als GEHEIM eingestufte
Passagen gefunden.470 So nenne dieses die Klarnamen konkreter nachrichtendienstlicher Projekte und enthalte weitere als GEHEIM eingestufte Textstellen.471 Im Übrigen bestehe erheblicher weiterer Prüfungsbedarf.472
Der Abg. Christian Flisek (SPD) hat erklärt, es gehe nicht darum, die Bewertungen der Oppositionsfraktionen zu den Feststellungen des Ausschusses der Öffentlichkeit zu entziehen, jedoch müsse garantiert werden,
dass in dem gemeinsamen Sondervotum der Oppositionsfraktionen etwaig enthaltene eingestufte Sachverhalte in der veröffentlichten Version des Berichts nicht mehr enthalten seien.473 Auch die Abg. Nina Warken
(CDU/CSU) hat bekräftigt, es gehe nicht darum, den Text der Oppositionsfraktionen der Öffentlichkeit vorzuenthalten, sondern vielmehr um dessen Prüfung im Hinblick auf Geheimschutzbelange.474
Die Abg. Martina Renner (DIE LINKE.) hat erklärt, der auf A-Drs. 597 eingebrachte Antrag auf Fassung
des Beschlusses 16 zum Verfahren (siehe F.III.3.) sei nicht zulässig, da er von falschen Voraussetzungen
ausgehe, nämlich von der aus ihrer Sicht ungerechtfertigten Einstufung des gemeinsamen Sondervotums der
Oppositionsfraktionen als GEHEIM.475
Anschließend haben die Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Teilnahme an der
Abstimmung über den Antrag auf A-Drs. 597 unter Protest verweigert.
Im weiteren Verlauf der 134. Ausschusssitzung hat der Ausschussvorsitzende mitgeteilt, dass das Ausschusssekretariat die in dieser Sitzung festgestellten Berichtsteile zu einem Gesamttext zusammenfügen und diesen
als Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses an das Parlamentssekretariat übermitteln werde. Hinsichtlich der Sondervoten gelte dies nach Maßgabe der dazu gefassten Beschlüsse. Die Übergabe des Berichts
an den Präsidenten des Deutschen Bundestages werde am 28. Juni 2017 um 11.15 Uhr erfolgen.476
Sodann hat der Ausschussvorsitzende mitgeteilt, dass die erforderliche Unterzeichnung des Abschlussberichts durch die Berichterstatter der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht erfolgt
468)
469)
470)
471)
472)
473)
474)
475)
476)
Dr. von Notz, Protokoll-Nr. 134, S. 5.
Dr. Sensburg, Protokoll-Nr. 134, S. 6.
Dr. Sensburg, Protokoll-Nr. 134, S. 6.
Dr. Sensburg, Protokoll-Nr. 134, S. 6.
Dr. Sensburg, Protokoll-Nr. 134, S. 5.
Flisek, Protokoll-Nr. 134, S. 5.
Warken, Protokoll-Nr. 134, S. 5.
Renner, Protokoll-Nr. 134, S. 6.
Dr. Sensburg, Protokoll-Nr. 134, S. 7.