Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Der 1. Untersuchungsausschuss stellt die am 20. und 21. Juni 2017 vorgelegten Sondervoten der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Fassung auf den Ausschussdrucksachen 596, 601, 602 und 603 als Sondervoten (Vierter
Teil) gemäß § 33 Absatz 2 PUAG nach Maßgabe des Beschlusses 16 zum Verfahren
fest.“
„Beschluss 21
zum Verfahren
Feststellung der Stellungnahmen zum rechtlichen Gehör
Der 1. Untersuchungsausschuss stellt die Wiedergabe der Stellungnahmen zum rechtlichen Gehör als Fünften Teil des Berichts fest.“
„Beschluss 22
zum Verfahren
Feststellung der Übersichten und Verzeichnisse
Der 1. Untersuchungsausschuss stellt die aus Ausschussdrucksache 595 ersichtlichen
Übersichten und Verzeichnisse als Sechsten Teil des Berichts fest.“
„Beschluss 23
zum Verfahren
Vorlage der festgestellten Berichtsteile an den Deutschen Bundestag
1. Die festgestellten Teile des Berichts werden als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
2. Dem Bericht werden die aus Ausschussdrucksache 595 ersichtlichen Materialien
mit den darin vorgenommenen Schwärzungen als Anlagen in elektronischer Fassung
beigefügt.
3. Die festgestellten Teile des Berichts worden dem Deutschen Bundestag mit folgender Beschlussempfehlung vorgelegt:
‚Der Bundestag wolle beschließen:
Der Bericht des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode nach Artikel 44 des Grundgesetzes wird zur Kenntnis genommen.‘

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