Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
VII.
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Drucksache 18/12850
Gerichtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand
Im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand sind die deutschen Gerichte mehrfach bemüht worden, wobei der 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode an zwei dieser Gerichtsverfahren als Antragsgegner formell beteiligt gewesen ist.
1.
Gerichtsverfahren unter formeller Beteiligung des Ausschusses
Die beiden Gerichtsverfahren, an denen der Ausschuss formell beteiligt gewesen ist, haben die Frage der
Vernehmung von Edward J. Snowden als Zeugen betroffen.
a)
„Snowden I“ (2 BvE 3/14)
Einerseits ist der Ausschuss an dem bereits geschilderten Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zum Geschäftszeichen 2 BvE 3/14 [siehe dazu B.IV.9.b)aa)aaa)] beteiligt gewesen, welches die Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 127 Mitglieder des 18. Deutschen Bundestages sowie
die Abg. Martina Renner (DIE LINKE.) und Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) als
Mitglieder des Ausschusses gegen den Ausschuss und die Bundesregierung angestrengt haben. Da das Gericht den Antrag als unzulässig verworfen hat, ohne ihn dem Ausschuss zuvor zum Zweck der Stellungnahme
zuzustellen, hat der Ausschuss keine Gelegenheit gehabt, sich im Organstreitverfahren dazu zu äußern.
b)
„Snowden II“ (1 BGs 125/16 / 1 ARs 1/16)
Andererseits ist der Ausschuss an dem bereits erörterten Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zu den Geschäftszeichen 1 BGs 125/16 / 1 ARs 1/16 [siehe dazu B.IV.9.b)aa)aaa)] beteiligt gewesen, welches die Abg.
Martina Renner (DIE LINKE.) und Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) gegen ihn eingeleitet haben.
2.
Gerichtsverfahren ohne formelle Beteiligung des Ausschusses
Daneben sind ohne formelle Beteiligung des Ausschusses zwei Gerichtsverfahren geführt worden, die sich
auf die Frage bezogen haben, inwieweit die Bundesregierung verpflichtet ist, Listen von Selektoren, die die
NSA im Rahmen der Joint SIGINT Activity an den BND übermittelt hatte (sogenannte NSA-Selektorenlisten) offenzulegen.
a)
„NSA-Selektorenlisten I“ (2 BvE 2/15)
Im Jahr 2015 haben die Bundestagsfraktionen DIE LINKE. (Antragstellerin zu 1.) und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN (Antragstellerin zu 2.) sowie die Abg. Martina Renner (DIE LINKE.) und Dr. Konstantin von
Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) als qualifizierte Ausschussminderheit (Antragstellerin zu 3.) vor dem
Bundesverfassungsgericht ein Organstreitverfahren gegen die Bundesregierung und den Chef des Bundes-