Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– 1647 –

Drucksache 18/12850

„[…] später bekräftigte die damalige Leiterin der BND-Abteilung in einer ‚Quartalsbesprechung‘ mit dem BAMF, dass zwar die Stellen für das ‚Befragungswesen‘ minimiert würden und es zur Umstrukturierung innerhalb des BND komme, alles aber bei
‚gleichbleibender Aufgabenstellung‘. Das Abschöpfen von Flüchtlingen sollte weitergehen.“8866
Während der Befragung der Zeugin A. K. zu Verbindungsbeamten der HBW beim BAMF merkte Torsten
Akmann (BMI) an, auch nach der Abwicklung der HBW habe es Verbindungsbeamte des BND beim BAMF
gegeben.8867
Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu BND-Befragungen von Asylsuchenden im Dezember
2016 antwortete die Bundesregierung:
„Seit Ende Oktober 2015 befragt der BND vereinzelt Flüchtlinge im Inland. Diese
Befragungen werden jedoch ausschließlich unter Offenlegung des BND-Hintergrunds,
auf Basis der Freiwilligkeit, ohne Beteiligung ausländischer Nachrichtendienste und
nur nach Klärung des Asylstatus durchgeführt. […]“8868
Das deckt sich mit Medienberichten darüber, dass sowohl der BND als auch das BfV immer noch oder wieder
Asylbewerber_innen befragen.8869 So ergaben die Recherchen der Journalisten, dass die Nachrichtendienste
auch gegenwärtig in Erstaufnahmelagern anwesend sind: In Zirndorf fanden sie ein besetztes BND-Büro, in
Friedland einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes.8870

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Die Zeit vom 14. Januar 2016, Nr.3, S. 12: „Informant Flüchtling“.
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 107.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 7. Dezember 2016, Bundestagsdrucksache
18/10585, S. 11.
Vgl. auch netzpolitik.org – „Internes Papier des Innenministeriums: Verfassungsschutz darf direkt an Asylanhörungen teilnehmen“,
https://netzpolitik.org/2016/internes-papier-des-innenministeriums-verfassungsschutz-darf-direkt-an-asylanhoerungen-teilnehmen/ (abgerufen am 1. Juni 2017).
Die Zeit vom 14. Januar 2016, Nr. 3, S. 12: „Informant Flüchtling“.

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