Drucksache 18/12850
c)
– 1632 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
NetBotz
Nach Recherchen des Fernseh-Magazins FAKT informierte der BND das Bundeskanzleramt spätestens 2005
über Erkenntnisse, nach denen der amerikanische Hersteller für Überwachungskameras Netbotz sogenannte
Backdoors für amerikanische Geheimdienste einbaute. Netbotz-Kameras sind in einer nicht unerheblichen
Zahl von sicherheitssensiblen Bereichen wie beispielsweise den Serverräumen des Frankfurter Flughafens
verbaut. Die mit diversen Sensoren ausgestatteten Kameras können über eine spezielle Schnittstelle Daten
direkt an amerikanische Geheimdienste ausleiten, ohne dass die Betroffenen davon erfahren. Der für die
Spionageabwehr zuständige Verfassungsschutz erfuhr nach den vorliegenden Berichten erst 2015 und auch
nur zufällig durch Ermittlungen der Bundesanwaltschaft von diesem Vorgang.8784 Von einem ähnlichen Vorgang berichtete bereits im Dezember 2014 das Nachrichtenmagazin Der Spiegel8785.
Angesichts der Veröffentlichungen von FAKT im September 2016 und mit Bezugnahme auf den erwähnten
Artikel im Spiegel fasste der Untersuchungsausschuss einen Beweisbeschluss zur Beiziehung aller Akten und
Dokumente zum beschriebenen Vorgang, welche dem Bundesministerium des Innern (BMI) vorliegen8786.
Die Erfüllung des Beweisbeschlusses wurde durch das BMI wie folgt abgelehnt:
„[...]8787“8788
Der Vertreter des BMI im Ausschuss, MR Torsten Akmann erklärte die Verweigerung der Aktenlieferung
damit, dass es sich nicht um eine anlassunabhängige Überwachung handle und somit nicht vom Untersuchungsauftrag gedeckt sei. Vielmehr könne man das Raumüberwachungssystem mit einer Wanze vergleichen. Die Oppositionsfraktionen widersprachen dieser Auffassung und verwies einerseits auf Abschnitt B.
Ziffer II. des Untersuchungsauftrages, denn die Überwachung von Serverräumen diene möglicherweise der
Vorbereitug solcher Ausspähung. Auf der anderen Seite könne durchaus von anlassloser Überwachung gesprochen werden, weil die betroffenen Unternehmen, Universitäten oder sonstigen Einrichtungen von der
Datenerhebung und –ausleitung keine Kenntnis gehabt hätten. 8789
Auch in diesem Fall folgte die Mehrheit allerdings der Haltung der Bundesregierung und lehnte den Beweisbeschluss ab.
Die Bundesregierung hat durch ihre Weigerungshaltung die Chance verpasst, die Vorgänge aufzuklären. So
erhärtet sich der in den Berichten aufgeworfene Verdacht, dass es im Kanzleramt kein Interesse gab, aus den
Berichten des BND die nötigen Konsequenzen zu ziehen und das zuständige BfV zu informieren. Sollte eine
formale Prüfung im Kanzleramt stattgefunden haben, fehlt es offenbar an den entscheidenden Stellen an
8784)
8785)
8786)
8787)
8788)
8789)
Vgl. „BND findet Spionage-Zugang in Überwachungssystemen – und schweigt“, http://www.mdr.de/fakt/fakt-usa-geheimdienstspionage-100.html, Stand: 12. Mai 2017, 13:39.
und „BND findet Spionage-Zugang in Überwachungssystemen – und schweigt, Manuskript“, http://www.mdr.de/fakt/ueberwachung-104-downloadFile.pdf, Stand: 12. Mai 2017, 13:41.
Vgl. „Fern bedient“, http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-130630551.html, Stand: 12. Mai 2017, 13:44.
Beweisbeschluss BMI-26.
Der dieser Textfassung entnommene Text ist in der im Parlamentssekretariat (PD 1) des Deutschen Bundestages von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie von den Fraktionen beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einsehbaren, als Verschlusssache „NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ (VS-NfD) eingestuften Textfassung enthalten. Zudem ist er in der von den
Mitgliedern des Deutschen Bundestages in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages auf A-Drs. 596 unter Tgb.-Nr.
301/17-GEHEIM einsehbaren Textfassung enthalten.
Schreiben des BMI an den 1. Untersuchungsausschuss vom 15. November 2016, MAT A BMI-26 (VS-NfD)
Beratungsprotokoll-Nr. 117, S. 6.