Drucksache 18/12850
– 1630 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
dass die Wirtschaftsspionage in diesem engeren Sinne, wie ich es gemeint habe, von
den USA nicht betrieben wird.“8773
Dabei gab es durch den Echelon-Bericht mehr als deutliche Anhaltspunkte dafür.
Nahezu alle zu diesem Untersuchungsgegenstand gehörten Zeugen aus den Reihen der Bundesregierung bzw.
der ihr nachgeordneten Behörden betonten, dass es sich aufgrund der Verfasstheit des politischen und wirtschaftlichen Systems der USA ausschließe, dass Wirtschaftsspionage betrieben werde. Nach Lesart der meisten Zeugen wäre eine Begründung
„[…], dass die amerikanischen Dienste Probleme hätten, diese Informationen dann
weiterzugeben an die Firmen. Man hätte sie nie einem Unternehmen geben können,
sondern – – Wir haben immer das Beispiel gehabt: Autohersteller. Wenn man es Ford
gegeben hätte, hätte man es auch General Motors geben müssen, und das wäre nie und
nimmer geheim geblieben.“8774
Credo der Dienste ist offensichtlich: Es kann nicht sein, was nicht sein darf.
Als Ausweg aus dem Dilemma soll die Einteilung inWirtschaftsspionage einerseits und Konkurrenz- bzw.
Industriespionage andererseits dienen. Der ehemalige Präsident des BfV Heinz Fromm dazu auf dem
5. Frankfurter Sicherheitstag:
„Unter Wirtschaftsspionage […] ist die staatlich gelenkte oder gestützte, von fremden
Nachrichtendiensten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Betrieben zu verstehen. […] Bei der Konkurrenzausspähung (-Spionage) hingegen handelt es sich um die Ausforschung, die ein (konkurrierendes) Unternehmen gegen ein
anderes betreibt.“8775
Im Verlauf der Untersuchung wurde jedoch darauf hingewiesen, dass die Übergänge zumeist fließend sind,
insbesondere wenn es große staatliche oder halbstaatliche Unternehmen gibt, was auch der Zeuge Guido
Müller bestätigte:
„Ich glaube, das ist in der Tat eine der Krux: Was ist Wirtschaftsspionage, Konkurrenzausspähung, und was ist – in Anführungszeichen – der Versuch, Proliferationsinformationen zu erlangen? In der Tat ist die Trennschärfe ausgesprochen kompliziert.“8776
Die schwammigen Definitionen können aber nicht davon abzulenken, dass es eindeutige Hinweise dafür gibt,
dass die Five-Eyes-Staaten in Deutschland auch Wirtschaftsunternehmen ausspionieren.
8773)
8774)
8775)
8776)
Vorbeck, Protokoll-Nr. 52 I, S. 115 f.
Vorbeck, Protokoll-Nr. 52 I, S. 107.
Fromm, MAT A BfV-13c, Bl. 18.
Müller, Protokoll-Nr. 52 I, S. 55.