Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
General Counsels ermöglichen könnten. Eine schriftliche Rückmeldung hat keines der Unternehmen gegeben. Allerdings ist dem Ausschussvorsitzenden telefonisch übermittelt worden, dass man sich auf Drängen
von Facebook nunmehr doch nicht an einer öffentlichen Sitzung beteiligen werde. Google hat dem Ausschussvorsitzenden mitgeteilt, man könne sich vorstellen, dass ein General Counsel zu einer informellen
Beratungssitzung in den Ausschuss komme. Diesem Vorschlag hat sich Microsoft angeschlossen.
Der Vorsitzende, Prof. Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU), und die Obleute aller Fraktionen im Ausschuss,
Nina Warken (CDU/CSU), Christian Flisek (SPD), Martina Renner (DIE LINKE.) und Dr. Konstantin von
Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) haben sich hiermit nicht einverstanden erklärt. Im Anschluss haben sie
folgende Erklärung abgegeben:
„Der 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode (‚NSA‘) verurteilt einhellig die
Weigerung führender US-Internetunternehmen, für die Beweisaufnahme in öffentlicher Sitzung zur Verfügung zu stehen.
Uns fehlt jegliches Verständnis dafür, dass die führenden US-Internetunternehmen Facebook, Microsoft, Google und Apple sich nach monatelangen intensiven Gesprächen
letztlich geweigert haben, die Aufklärungsarbeit des Ausschusses durch Entsendung
ihrer verantwortlichen Vertreterinnen oder Vertreter in geeigneter Form zu unterstützen.
Für den 19. Januar 2017 hatte der Ausschuss die CEOs der vier wichtigsten US-Internetunternehmen, Mark Zuckerberg (Facebook), Brad Smith (Microsoft), Eric Schmidt
(vormals Google, nunmehr Alphabet) und Tim Cook (Apple), als Zeugen geladen.
Hilfsweise hatte der Ausschuss beschlossen, dass die jeweiligen General Counsels gehört werden sollten. Obwohl eine rechtlich durchsetzbare Verpflichtung ausländischer
Zeugen grundsätzlich nicht besteht, signalisierten die Unternehmen gegenüber dem
Vorsitzenden zunächst monatelang ihre Bereitschaft zur Teilnahme an einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses. Sie wandten sich sogar mit der Bitte um kurzfristige
Terminverlegung auf den 20. Januar 2017 sowie mit Vorschlägen zur Gestaltung der
Sitzung an den Ausschuss. Dieser hat der Bitte um Terminverlegung entsprochen und
sich zudem bereiterklärt, die Unternehmensvertreter in dieser Sitzung nicht formell als
Zeugen, sondern als ‚Anhörpersonen‘ [sic!] zu hören. Auf Wunsch der Unternehmen
sollte zudem eine gemeinsame Befragung der Unternehmensvertreter ermöglicht werden.
Die Unternehmen wurden gebeten, bis Donnerstag vergangener Woche (12. Januar
2017) mitzuteilen, ob sie vor diesem Hintergrund eine Teilnahme eines CEOs oder
General Counsels ihres Unternehmens ermöglichen können. Eine schriftliche Rückmeldung hierauf erfolgte erst am gestrigen Mittwoch seitens der Firma Google sowie
erst heute Morgen durch die Firma Facebook. Es wurde telefonisch mitgeteilt, dass
sich die Unternehmen gemeinsam darauf verständigt hätten, nicht für eine öffentliche