Drucksache 18/12850
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– 1568 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Der BND sieht sich nicht an deutsches Recht gebunden
Nach der im Kurzgutachten vertretenen Auffassung soll die Datenerhebung des BND nicht auf deutschem
Boden stattfinden, sondern direkt an den Satelliten, die sich im Weltraum befinden. Die Satellitenempfangsanlagen in Bad Aibling würden die Daten lediglich von „ausländischen Satelliten“ abgreifen und daher eine
Datenerhebung im Ausland darstellen. Für die darüberhinaus aus Richtfunkstrecken sowie einer Satellitenempfangsanlage in Afghanistan stammenden Metadaten, die ebenfalls an die NSA übermittelt werden, gelte
dies ohnehin. Die Datenerhebungen würden ausschließlich an ausländischen Lebenssachverhalten ansetzen
und wären damit definitorisch „[...]8456“ Argumentiert wird weiterhin damit, dass es dem Gesetzgeber aufgrund des völkerrechtlichen Souveränitätsprinzips verwehrt gewesen sei, „[...]8457“.8458
Da die Daten nach Auffassung des BND außerhalb des Geltungsbereichs des BNDG erhoben würden, fänden
in der Konsequenz auch die Übermittlungsvorschriften i. S. d. § 9 BNDG keine Anwendung mehr.
Nach Interpretation dieser Rechtsauffassung durch die BND-Datenschutzbeauftragte, die Zeugin Dr. H. F. –
die diese Auffassung vollständig ablehnt –, befände sich der BND nicht nur außerhalb des BND-Gesetzes,
„sondern insgesamt außerhalb des deutschen Rechtes, damit auch außerhalb des Bundesdatenschutzgesetzes.“8459 Damit führten Kanzleramt und BND die von der Bundeskanzlerin im Sommer 2013 wie ein Mantra
vorgetragene Aussage „dass auf deutschem Boden deutsches Recht gilt,“8460 komplett ad absurdum. Weiter
sagte Merkel am 19. Juli 2013 gegenüber der Presse:
„Meine Aufgabe besteht darin, dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger in
Deutschland wissen: Auf deutschem Boden wird deutsches Recht angewandt, und das
gilt für alle, die sich hier aufhalten. Das ist meine Aufgabe.“8461
Der Chef des Bundeskanzleramtes Pofalla sah dies im Hinblick auf den eigenen Auslandsnachrichtendienst
offenbar anders. Dass die Diskussionen um die Rechtfertigung der Massendatenübermittlungen komplett an
der Bundeskanzlerin vorbeigingen, ist kaum vorstellbar.
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Der dieser Textfassung entnommene Text ist in der im Parlamentssekretariat (PD 1) des Deutschen Bundestages von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie von den Fraktionen beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einsehbaren, als Verschlusssache „NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ (VS-NfD) eingestuften Textfassung enthalten. Zudem ist er in der von den
Mitgliedern des Deutschen Bundestages in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages auf A-Drs. 596 unter Tgb.-Nr.
301/17-GEHEIM einsehbaren Textfassung enthalten.
Der dieser Textfassung entnommene Text ist in der im Parlamentssekretariat (PD 1) des Deutschen Bundestages von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie von den Fraktionen beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einsehbaren, als Verschlusssache „NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ (VS-NfD) eingestuften Textfassung enthalten. Zudem ist er in der von den
Mitgliedern des Deutschen Bundestages in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages auf A-Drs. 596 unter Tgb.-Nr.
301/17-GEHEIM einsehbaren Textfassung enthalten.
Kurzgutachten des BND vom 5. August 2013, MAT A BK-1/6b, Bl. 65-68 (VS-NfD).
H. F., Protokoll-Nr. 16 I, S. 55.
Mitschrift der Sommerpressekonferenz von Bundeskanzlerin Merkel vom 19. Juli 2013, https://www.bundesregierung.de/ContentArchiv/DE/Archiv17/Mitschrift/Pressekonferenzen/2013/07/2013-07-19-merkel-bpk.html, abgerufen am 18. Juni 2017
Mitschrift der Sommerpressekonferenz von Bundeskanzlerin Merkel vom 19. Juli 2013, https://www.bundesregierung.de/ContentArchiv/DE/Archiv17/Mitschrift/Pressekonferenzen/2013/07/2013-07-19-merkel-bpk.html, abgerufen am 18. Juni 2017.