Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– 1553 –

Drucksache 18/12850

Datenübermittlungen personenbezogener Daten, die der BND für seine legitimen Zwecke aus der Telekommunikationsüberwachung erlangt hat, an ausländische öffentliche Stellen können zwar in Einzelfällen, in
gewissem Umfang und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben mit Art. 10 GG vereinbar sein.8355 Bei
der Datenweiterleitung des BND an die NSA in Bad Aibling ging es jedoch nie um Einzelfälle. [...]8356 8357
Diese Übermittlungen können nicht mehr dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen und verstoßen
daher gegen das Grundgesetz.8358
Auf Grundlage der Beweisaufnahme durch Aktensichtung und Zeugenbefragung ist belegt, dass in der BNDAbhörstation in Bad Aibling die aus der Fernmeldeaufklärung gewonnen Metadatenströme direkt und mittels
automatisiertem Verfahren in das Verbindungsbüro der NSA, namentlich Special US Liaison Activity Germany (SUSLAG) weitergeleitet werden.8359
Dieses „ist mit dem Gebäude 8, in dem sich u. a. die IT-Server des BND befinden, per Lichtwellenleiter
verbunden. Es besteht eine physikalische 100 Mbit/s-Verbindung zwischen dem Serverraum in Bad Aibling
und dem SUSLAG-Gebäude. Vom SUSLAG besteht auch eine technische Verbindung zum US-European
Technical Center (ETC) in Wiesbaden. Der Datenaustausch zwischen der Dienststelle des BND in Bad
Aibling und dem ETC Wiesbaden erfolgt via SUSLAG.“8360 [...]8361 8362 und so liefen die Datenströme „dann
von JAC über SUSLAG nach Amerika.“8363
Die vom BND erfassten Daten wurden vorher – so stellte es der BND für die Operation EIKONAL dar – in
verschiedene Stränge von Materialarten aufgeteilt. Nach einigen Zeugenaussagen „gab [es] aus dem gemeinsamen Betriebsgebäude einen Ausgang, der von uns – sprich: BND – gefiltert wurde. Nach dieser Filterung
ist dann der Datenstrom aufgesplittet worden und ist einmal dem AND zur Verfügung gestellt worden und
erst dann in die Blechdose gegangen und zum Zweiten uns für die interne weitere Verarbeitung.“8364 Später
bestätigten BND-Zeug_innen, dass diese internen Verarbeitungsschritte, wie Auswertung und Analyse im
Betriebsgebäude des JSA gleichwohl gemeinsam mit der NSA vorgenommen wurden. Dort gab es auch ein
gemeinsames Netz,8365 zumindest bis Herbst 2007. Laut Zeugenaussagen ist ein Teil der G 10-Filterung erst
händisch in Bad Aibling vorgenommen worden.8366 Insbesondere wurden gemeinsame Datenbanken, in de-

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BVerfGE 65, 1, (44 ff. und 62), https://openjur.de/u/268440.html; vgl. auch Schaar, Protokoll-Nr. 31 I, S. 24.
Der dieser Textfassung entnommene Text ist in der im Parlamentssekretariat (PD 1) des Deutschen Bundestages von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie von den Fraktionen beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einsehbaren, als Verschlusssache „NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ (VS-NfD) eingestuften Textfassung enthalten. Zudem ist er in der von den
Mitgliedern des Deutschen Bundestages in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages auf A-Drs. 596 unter Tgb.-Nr.
301/17-GEHEIM einsehbaren Textfassung enthalten.
Vermerk der BND-Datenschutzbeauftragten H. F. v. 20. August 2013, MAT A BND-1/6a, Bl. 239 (VS-NfD).
BVerfGE 100, 313, Leitsatz Nr. 6, https://www.bverfg.de/e/rs19990714_1bvr222694.html.
R. U., Protokoll-Nr. 14 I, S. 38.
Vgl. 1, A, VI, 1, a), zitiert nach https://netzpolitik.org/2016/geheimer-pruefbericht-der-bnd-bricht-dutzendfach-gesetz-und-verfassung-allein-in-bad-aibling/.
Der dieser Textfassung entnommene Text ist in der im Parlamentssekretariat (PD 1) des Deutschen Bundestages von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie von den Fraktionen beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einsehbaren, als Verschlusssache „NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ (VS-NfD) eingestuften Textfassung enthalten. Zudem ist er in der von den
Mitgliedern des Deutschen Bundestages in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages auf A-Drs. 596 unter Tgb.-Nr.
301/17-GEHEIM einsehbaren Textfassung enthalten.
Antwort des BND vom 2. August 2013 auf eine Anfrage des Spiegel, MAT A BND-1/13f, Bl. 240 (VS-NfD).
Breitfelder, Protokoll-Nr. 28 I, S. 88; das Joint Analysis Center (JAC) soll neben der JSA ein weiterer Übergabepunkt der NSA in
Bad Aibling (gewesen) sein.
T. B., Protokoll-Nr. 24 II – Auszug offen, S. 33.
T. B., Protokoll-Nr. 24 II – Auszug offen, S. 34.
Burbaum, Protokoll-Nr. 24 II – Auszug offen, S. 9.

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