Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 155 –
Drucksache 18/12850
nicht zur Verfügung stehe.343 Mit E-Mail vom 6. Juni 2016 hat die Bundesregierung mitgeteilt, der an das
US-amerikanische Department of Justice zur Entscheidung über das Ersuchen der US-Behörden auf vorläufige Inhaftnahme von Edward J. Snowden gerichtete Fragenkatalog sei bislang nicht beantwortet.344
Mit Antragsschrift vom 18. August 2016 haben die Abg. Martina Renner (DIE LINKE.) und Dr. Konstantin
von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) als Minderheit von einem Viertel der Mitglieder des Ausschusses
gemäß § 17 Abs. 4 PUAG den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes (BGH) angerufen und vor diesem
beantragt, den Ausschuss zu verpflichten, nochmals über Ziffern II.1.a) und b) des am 8. Oktober 2015 gestellten Antrages (A-Drs. 423) abzustimmen und diesem – zumindest mehrheitlich – zuzustimmen. Mit Beschluss vom 11. November 2016 hat die Ermittlungsrichterin I des BGH dem gestellten Antrag in der Form
stattgegeben, dass sie den Ausschuss verpflichtet hat,
„nochmals über Ziffern II. 1.a) und b) des von den Antragstellern am 8. Oktober 2015
gestellten Antrags, die Bundesregierung zu ersuchen, unverzüglich die Voraussetzungen für eine Vernehmung des Zeugen S. in Deutschland zu schaffen (insbesondere
pass- und ausländerrechtliche Ermöglichung von Einreise und Aufenthalt sowie Zusage eines wirksamen Auslieferungsschutzes) und dem Ausschuss mitzuteilen, zu welchem Zeitpunkt sie die genannten Voraussetzungen herstellen kann (Ausschussdrucksache 423), abzustimmen und ihm - sollte er weiterhin von einem Viertel der Mitglieder des Ausschusses unterstützt werden - zu Ziffern II. 1.a) und b) - zumindest mehrheitlich - zuzustimmen.“345
In der Beratungssitzung am 24. November 2016 haben die Abg. Martina Renner (DIE LINKE.) und Dr.
Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) beantragt, erneut über Ziffern II. 1.a) und 1.b) des Antrags auf A-Drs. 423 abzustimmen.346 Auf Antrag der Abg. Christian Flisek347 (SPD) und Nina Warken348
(CDU/CSU) hat der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, die Abstimmung über Ziffern
II. 1.a) und 1.b) des Antrags auf A-Drs. 423 um eine Sitzungswoche auf die nächste Beratungssitzung zu
vertagen.349
In der Beratungssitzung am 1. Dezember 2016 hat der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, Beschwerde gegen den Beschluss des BGH vom 11. November 2016 einzulegen.350 Im weiteren
Verlauf der Beratungssitzung hat der Ausschuss mit demselben Stimmenverhältnis beschlossen, die Abstimmung über Ziffern II. 1.a) und 1.b) des Antrags auf A-Drs. 423 bis zum rechtskräftigen Abschluss des –
zwischenzeitlich eingeleiteten – Beschwerdeverfahrens zu vertagen.351
343)
344)
345)
346)
347)
348)
349)
350)
351)
Schreiben des Rechtsanwalts Kaleck vom 26. Mai 2016, MAT A Z-1/5.
E-Mail des BMJV vom 6. Juni 2016, A-Drs. 492.
BGH, Beschluss vom 11. November 2016 – 1 BGs 125/16 1 ARs 1/16 (Tenor).
Protokoll-Nr. 117, S. 4.
Protokoll-Nr. 117, S. 4.
Protokoll-Nr. 117, S. 5.
Protokoll-Nr. 117, S. 5.
Protokoll-Nr. 119, S. 4.
Protokoll-Nr. 119, S. 6.