Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
9.
– 1545 –
Drucksache 18/12850
Datenübermittlungen des BND an die NSA aus Bad Aibling
„Massenerfassung – dafür können Sie Internetkabel nehmen“, verkündete ein ehemaliger BND-Mitarbeiter
vor dem Untersuchungsausschuss. Und um „die Abteilung 2 [des BND] mit Gerät zu befähigen, dass sie ins
Internet über Kabel eindringen kann“, sowie zur „Bewältigung von Massenerfassung“ wurde so ein Gerät
auf die „Wunschliste“ für technische Systeme und Softwareroutinen bei der NSA gesetzt.8309 Der Deal war
somit komplett: Technik gegen Daten – massenhaft Daten. So verlief die Operation EIKONAL; sie war ein
– nach Unterlagen von Edward Snowden – für die NSA typisches Kooperationsmodell mit anderen Nachrichtendiensten: sie war ein Tauschgeschäft. Die NSA lieferte dem BND die begehrte Überwachungstechnik
in Form von Hard- und Software und erhielt im Gegenzug den Zugriff auf damit gewonnene Daten. Diese
erfasste der BND in der Operation EIKONAL aus deutschen Glasfasernetzen, bei einem deutschen Netzbetreiber, vermutlich auch aus Kabelabgriffen im außereuropäischen Ausland (Operation [...]8310), oder aktuell
aus der gemeinsamen Satellitenerfassung in Bad Aibling.8311 Insbesondere Bad Aibling gilt für die Kooperation des BND mit der NSA als zentrale Schnittstelle. Daneben, so ein Snowden-Dokument, soll die NSA
auch Daten aus der Erfassung in der Außensstelle Schöningen erhalten haben.8312
In welchem Umfang aus Bad Aibling Daten an die NSA übermittelt werden, wurde erst im Spätsommer
2013, im Zuge der Snowden-Enthüllungen, deutlich – war der BND doch zuvor äußerst bemüht, nur die
Übermittlung von einigen ausgewählten „Meldungen“ in den Fokus zu stellen. Tatsächlich erhielt die NSA
jedoch nach Zeugenaussagen „sowohl Daten, die leitungsgebunden waren, es waren auch Daten paketvermittelter Art, und es waren auch Daten, die sich um die Kommunikationsumstände ranken, landläufig als
Metadaten bezeichnet. Und es waren auch Daten, die entsprechend aufbereitet wurden, beispielsweise aus
der Signalanalyse.“8313 Die massenhafte Übermittlung von Metadaten wurde so lange verheimlicht und verharmlost.
Der BND unterscheidet fälschlicherweise bei der Eingriffsintensität hinsichtlich Inhalts- und Metadaten, um
Letztere nicht nur im Zusammenhang mit Kommunikationsinhalten zu übermitteln, sondern sie massenhaft,
als Datenströme ganzer Kommunikationsstrecken auszuleiten und automatisiert an die NSA weiterzugeben.
Unabhängig von der Art personenebezogener Daten stellt jedoch jede Form der Überwachung einen Eingriff
in die Freiheitsrechte und Persönlichkeitsrechte der/s Überwachten dar.
Bereits die Datenabgriffe durch den BND, aber auch die anschließenden Speicherungen sind hier aufgrund
der fehlenden Rechtsgrundlage und der Unverhältnismäßigkeit – insbesondere der Metadatenerfassung –
aufgrund ihrer Massenhaftigkeit erhebliche Grundrechtsverstöße (Abschnitt V.9.a)aa)). Eine nachfolgende
Weiterleitung der Daten und zum Teil sogar gemeinschaftlich vorgenommene Speicherung und Analyse in
gemeinsamen Dateien war schon deshalb in rechtmäßiger Art und Weise nicht mehr möglich, da sie hätten
8309)
8310)
8311)
8312)
8313)
Breitfelder, Protokoll-Nr. 28 I, S. 25; MAT A BND-8a, Bl. 21-27 (VS-NfD).
Der dieser Textfassung entnommene Text ist in der von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages auf A-Drs. 596 unter Tgb.-Nr. 301/17-GEHEIM einsehbaren Textfassung enthalten.
zitiert nach netzpolitik.org, https://netzpolitik.org/2016/geheimer-pruefbericht-der-bnd-bricht-dutzendfach-gesetz-und-verfassungallein-in-bad-aibling/, abgerufen am: 15. Juni 2017.
MAT A Sek-4/1q, „NSAers Make First-Ever Visit to FORNSAT Collection Site in Schöningen, Germany”, http://www.spiegel.de/media/media-34099.pdf, abgerufen am 16. Juni 2017.
T. B., Protokoll-Nr. 24 II – Auszug offen, S. 33; vgl. R. U., Protokoll-Nr. 47 I, S. 6.