Drucksache 18/12850

– 1538 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Aus den Zeugenaussagen und der Auswertung der Akten ergibt sich, dass mindestens folgende neun Personen im BND von der Sonderprüfung von August 2013 und dem Auffinden der unzulässigen NSA-Selektoren
vor März 2015 gewusst haben:
D. B., Unterabteilungsleiter T2, gab die Prüfung Ende Juli/Anfang August 2013 in Auftrag und informierte
darüber den Unterabteilungsleiter T1, W. K.
Dr. M. T. (Referent bei T2A) untersuchte das NSA-Selektorenprofil und meldete ein Zwischenergebnis am
9. August 2013 an seinen Vorgesetzten H. K. (Referatsleiter T2A) und an D. B.
D. B. rief daraufhin R. U. an, Dienststellenleiter der Außenstelle Bad Aibling, und informierte ihn telefonisch
über den Fund zahlreicher NSA-Selektoren, die europäische Regierungsstellen betrafen. R. U. unterrichtete
seinen Sachbearbeiter W. O., der am 14. August 2013 eine Recherche in den NSA-Selektoren in der Datenbank in Bad Aibling durchführte und rund 12 000 Merkmale auf Anweisung von R. U. „löschte“.8279 Bei
weiteren Suchen in den darauffolgenden drei Wochen deaktivierte W. O. aufgrund eigener Kriterien weitere
NSA-Selektoren.8280
D. B. informierte schießlich den Unterabteilungsleiter T1, W. K., über das Ergebnis der NSA-Selektorenprüfung.8281
Nach der Aussage von Dr. M. T. seien noch zwei weitere Sachbearbeiter aus seinem Referat anfangs an der
Prüfung beteiligt gewesen. Diese konnten die Untersuchung der NSA-Selektoren aufgrund der Datenmengen
aber nicht durchführen.8282
Der Zeuge T. B., damals Leiter des Sachgebiets T2AB, in dem die NSA-Selektoren standardmäßig geprüft
wurden, gab an, dass er wegen Urlaubs erst „im Herbst 2013“ von der Untersuchung und „Löschaktion“ bei
den NSA-Selektoren erfahren habe.8283 D. B. gab an, ihn informiert zu haben.8284
Der Abteilungsleiter TA, Hartmut Pauland, war krankheitsbedingt im August 2013 nicht im Dienst; D. B.
vertrat ihn in dieser Zeit.8285
aa)

Unterlassene Meldung an Vorgesetzte durch Unterabteilungsleiter

Die beiden Unterabteilungsleiter T2 und T1, D. B. und W. K., unterließen es pflichtwidrig, ihre Vorgesetzten
über den brisanten Fund der unzulässigen NSA-Selektoren zu unterrichten. Gerade vor dem Hintergrund der
zeitgleichen Debatte um die Snowden-Enthüllungen und den Verdacht, die NSA spioniere Partnerstaaten und
EU-Institutionen aus, hätte umgehend der Abteilungsleiter – und bei dessen Abwesenheit – der Präsident
unterrichtet werden müssen. Die Selektorenfunde waren unzwefelhaft ein „besonderes Vorkommnis“, das
nach den Dienstvorschriften des BND gemeldet werden musste. D. B. und W. K. waren beide für eine solche

8279)
8280)
8281)
8282)
8283)
8284)
8285)

Süddeutsche Zeitung vom 2. Mai 2015, Die Überwachungsfabrik“.
W. O., Protokoll-Nr. 48 I, S. 66.
D. B., Protokoll-Nr. 48 I, S. 121.
Dr. M. T., Protokoll-Nr. 47 I, S. 100.
T. B., Protokoll-Nr. 59 I, S. 81.
D. B., Protokoll-Nr. 48 I, S. 49.
D. B., Protokoll-Nr. 47 II – Auszug offen, S. 40 f.

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