Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 1531 –
Drucksache 18/12850
Zwar hätten BND und Kanzleramt die NSA-Selektorenlisten auch schon auf den Beweisbeschluss BND-1
vom 10. April 2014 liefern können und müssen. Mit diesem waren alle Unterlagen zum Untersuchungsauftrag, die seit den Snowden-Enthüllungen von Anfang Juni 2013 erstellt worden waren, angefordert worden.
Irgendwo im BND entschied man aber, diese Unterlagen vorerst zurückzuhalten.
Ein solches Vorgehen bei der Aktenvorlage unterminiert die Rechte des Ausschusses. Ein Untersuchungsausschuss hat das Recht und ist darauf angewiesen, dass ihm die Unterlagen vollständig vorgelegt werden.
Er weiß in der Regel nicht, welche Akten im Einzelnen in den Behörden vorhanden sind – selbst nach der
Vorlage von Aktenplänen nicht – und kann daher zumeist nur in allgemeiner Form Unterlagen anfordern.
Einen Hinweis auf möglicherweise problematische oder unzulässige NSA-Selektoren und Spionageversuche
der NSA gegen deutsche Interessen hat der Ausschuss erstmals Unterlagen zur Operation EIKONAL entnehmen können, die dem Ausschuss im September 2014 zugingen. Im Zuge der Beweisaufnahme verdichteten
sich die Hinweise – jedoch ohne, dass BND-Zeug_innen dazu konkrete Angaben gemacht oder irgendeinen
Hinweis auf ein Selektoren-Problem in der Vergangenheit gegeben hätten –, sodass die Opposition im Februar 2015 einen entsprechenden Beweisantrag stellte.
bb)
EADS, Eurocopter & Co.: BND war schon 2005/2006 gewarnt – und verschwieg Vorfall gegenüber dem Ausschuss
Bereits im Jahr 2005 hatte der BND Hinweise darauf, dass die NSA Aufklärung gegen deutsche Interessen
in der Kooperation bei EIKONAL und in der JSA in Bad Aibling betreibt und unzulässige Selektoren einsteuert. In einem Bericht von Frontal 21 wird über den Vorfall aus einem BND-Schriftstück von 2010 für
den Abteilungsleiter 6 im Kanzleramt, Günter Heiß, zitiert:
„NSA hat jedoch in 2005 Erfassungskriterien zu den Firmen EADS, Eurocopter und
verschiedenen französischen Behörden in JSA (…) eingestellt. BND hat dies entdeckt
und im Anschluss unterbunden.“8242
In einer eingestuften E-Mail des BND aus der JSA in Bad Aibling vom 25. Januar 2006, die dem Ausschuss
am 28. April 2015 vorgelegt wurde, heißt es zu dem Vorgang:
„[...]8243“8244
Als Anlagen zur E-Mail wurden Dateien mit den Selektoren angefügt. Sie sind jedoch von der Bundesregierung aus den Unterlagen entnommen worden, da es sich um Material eines ausländischen Nachrichtendienstes handele.
8242)
8243)
8244)
Frontal 21, „Nachgehakt“ vom 27.4.2015, „US-Wirtschaftsspionage: de Maiziere war ab Februar 2008 informiert“.
Der dieser Textfassung entnommene Text ist in der von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages unter Tgb.-Nr. 302/17-GEHEIM einsehbaren „Platzhaltermappe“ auf A-Drs. 603 enthalten, welche die
ebenfalls dort durch diesen Personenkreis einsehbare Textfassung auf A-Drs. 596 unter Tgb.-Nr. 301/17-GEHEIM ergänzt.
E-Mail vom 25. Januar 2006, MAT A BND-26 (Tgb.-Nr. 37/15 – STRENG GEHEIM; nur zur Einsicht in der Geheimschutzstelle
des Deutschen Bundestages), Anl. 01 (Ordner 367), Bl. 1-3 (Bl. 2-3 entnommen wg. AND-Material).