Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
telten personenbezogene[n] Selektoren (Sachstandsbericht, B, VI, 3, b, bb, 2) gespeichert und verwendet. Dies ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die Vorgaben der §
1 Absatz 2 Satz 1, § 2 Absatz 1 Satz 1 BNDG.“8241
dd)
Fehlende Kontrolle ist schweres Versäumnis der BND-Amtsleitung
Das gesamte Procedere des Einsatzes von NSA-Selektoren durch den BND war schon vom Ansatz her nicht
mit dem BND-Gesetz und den Datenschutzbestimmungen vereinbar. Weder die Erforderlichkeit noch die
Verhältnismäßigkeit wurden gewahrt.
Das implementierte Selektoren-Prüfverfahren war ebenfalls vom Ansatz her unzureichend. Es war auf den
„G 10“-Schutz fixiert, blieb aber auch dabei unzulänglich. Der Schutz „deutscher Interessen“ war vom Zufall
abhängig, der Schutz von EU-Bürger_innen, -Institutionen und Firmen spielte beim BND bis August 2013
gar keine Rolle.
Problematisch ist vor allem, dass die Amtsleitungen, insbesondere die damaligen BND-Präsidenten Uhrlau
und Schindler offenbar keinerlei Vorstellung davon hatten, in welcher Weise und in welchem Umfang der
BND mit Suchbegriffen der NSA Telekommunikation überwachte. Ein steuerndes Eingreifen z. B. mit Weisungen blieb daher aus.
Eine laufende Kontrolle des Selektoren-Prüfverfahrens beispielsweise durch Berichtsanforderungen gerade
vor dem Hintergrund der technischen Entwicklungen bei der Internetkommunikation fand seitens der Amtsleitung nicht statt.
b)
Unzulässige NSA-Selektoren
aa)
Aufdeckung der NSA-Selektoren-Problematik
Nur durch einen Beweisantrag der Opposition (Beweisbeschluss BND-26) ist überhaupt bekannt geworden,
dass der BND unzulässige NSA-Selektoren eingesetzt und im August 2013 in größerem Umfang aussortiert
hat. Ohne diesen Beweisantrag, der am 26. Februar 2015 vom Ausschuss beschlossen wurde, würden heute
noch die 40.000 bemakelten NSA-Selektoren in den Datenbanken in Bad Aibling schlummern. Weder das
Kanzleramt noch der Ausschuss hätten eine Ahnung davon gehabt. Auch wäre ohne den Beweisantrag die
bisherige rechtswidrige Praxis bei Prüfung und Einsatz der NSA-Selektoren fortgesetzt worden. Für die unzulässigen BND-eigenen Selektoren gilt dies in ähnlicher Weise: Der Chef des Kanzleramtes, Peter Altmaier,
und die Arbeitsebene in der Abteilung 6 wüssten bis heute nicht von den Deaktivierungen und Weisungen
im Herbst 2013. Dies ist ihnen angeblich erst bei der Aufdeckung der NSA-Selektoren-Problematik im März
2015 bekannt geworden (s. dazu Kapitel VIII – BND-Selektoren: Abhören unter Freunden geht wunderbar).
8241)
zitiert nach netzpolitik.org, https://netzpolitik.org/2016/geheimer-pruefbericht-der-bnd-bricht-dutzendfach-gesetz-und-verfassungallein-in-bad-aibling/, abgerufen am 30. Mai 2017.