Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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– 1521 –
Drucksache 18/12850
Angaben des Zeugen Klaus Landefeld
Aus der Praxis werden die Ergebnisse der Gutachten, dass eine Trennung von deutschen und nicht-deutschen
IP-Verkehren ebenso wenig möglich ist wie eine Ausfilterung zu 100 Prozent, bestätigt. Der Zeuge Landefeld, Beirat der DE-CIX Management GmbH und Vorstandmitglied des Verbands der Internetwirtschaft eco,
hat in seiner Vernehmung zur geographischen Zuordnung auf Basis von Datenbanken ausgeführt:
„Also, gerade wenn es um IP-Adressen geht, ist das zwar mit einer gewissen Qualität
möglich, aber eben nicht 100 Prozent. Es gibt dafür Datenbanken. Also das, was Sie
aus den Registries ziehen können, das funktioniert, na ja, mehr schlecht als recht, weil
das eben die Frage ist: Was wird einer Organisation zugewiesen? – Aber da passiert
zum Beispiel – – Also in Europa ist die Vergabe typischerweise durch RIPE. Das ist
die Organisation, die das Ganze vergibt, aus Amsterdam.
Und wenn ich dort als Provider – gerade als paneuropäischer Provider – einen Blog
beantragt habe in der Vergangenheit, dann wurde der mir zugeteilt und war im Zweifelsfall zur Vergabe in ganz Europa. Also, diese Frage „Wo ist das? Wo ist das genau
zugeteilt? Wohin läuft das?“ ist nicht trennscharf zu beantworten.
Es gibt allerdings wieder Unternehmen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, das
zu tun. Das wird zum Beispiel sehr gerne eingesetzt bei der Zuordnung in elektronischen Shopping-Systemen oder bei diesen Blogging-Listen, wenn Sie Media Content
abrufen wollen oder so was. Diese Datenbanken gibt es. Die sind auch teilweise –
manche – bis auf Straßenblöcke genau oder so was Ähnliches. Aber auch die sind
weder vollständig. Das funktioniert sozusagen andersrum. Dort gib es Positivinformationen, wo man sagen kann, diese IP-Adresse gehört da und da hin, wenn Provider das
melden, weil es für diese Zwecke sinnvoll ist. Allerdings sind die eben, wie gesagt,
weder vollständig noch sehr genau für die Adressen von den Providern, die nicht teilnehmen. Von daher sind diese IP-Datenbanken immer – – Also, es ist eine interessante
Frage, wie viel Prozent Genauigkeit sie erreichen. Das läuft halt gegen die Frage: Wie
viele Fehler wären akzeptabel? Wenn überhaupt.“8210
Und zur grundsätzlichen technischen Möglichkeit einer G 10-Filterung erklärte er:
„Wie gesagt, das ist eine Frage, wie gut Ihr Filter ist. Also wenn Sie jetzt 99 Prozent
der IP-Adressen richtig haben oder 99,5 Prozent der IP-Adressen richtig haben – – Sie
werden nie eine Datenbank bekommen, wo 100 Prozent der IP-Adressen richtig sind.
Das ist allein dadurch, wie das angelegt ist, nicht da. Also ist die Frage – – Ist eigentlich nur noch eine Frage: Wie gut ist die Qualität? – Aber absolut wird sie nicht
sein.“8211
8210)
8211)
Landefeld, Protokoll-Nr. 43 I, S. 70 f.
Landefeld, Protokoll-Nr. 43 I, S. 73.