Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 1519 –
Drucksache 18/12850
des Datenabgriffs insbesondere davon abhängig, welche Daten von Kund_innen jeweils auf einer Verbindung gebündelt transportiert und üblicherweise in einer von Dritten angemieteten Transportkapazität terminiert werden.
Tenor des Sachverständigengutachtens Rechthiens ist an dieser Stelle, dass im Falle von paketvermittelter
Kommunikation nationale (Inland-Inland), internationale (Inland-Ausland) und transnationale (AuslandAusland) Verkehre gezielt weder streckenbezogen auf konkret benannten Übertragungungswegen ausfindig
zu machen sind noch sich streckenbezogen auf solchen voneinander separieren lassen. Ferner werden Methoden und Grenzen gängiger IP-Geolokalisationstechniken zur Ermittlung der geographischen Position einer Quell- oder Zieladresse beschrieben und analysiert.8200 Eine Triangulierung auf Latenzbasis ist demnach
unter Laborbedingungen mit detaillierter Genauigkeit möglich, in Echtzeit aber durch äußere Einflüsse sehr
anfällig, sodass es beispielsweise bei hoher Verkehrslast in Weitverkehrsnetzen zu geographischen Abweichungen in der Ortsbestimmung kommt, deren Bestimmungsungenauigkeit mehrere hundert Kilometer betragen kann. IP-Geolokalisationstechniken hingegen, die auf Einträge in der Routingstabelle, Registrierungsdatenbanken und Traceroutes (Ermittlung der Verbindungspfade) zugreifen, sind abhängig von der Aktualität
und Transparenz der vorgehaltenen Informationen. Das es dabei schnell zu Zugriffen auf irreführende Einträge kommen kann, wird anhand des Tausches von IP-Adress-Blöcken eines multinationalen Konzerns mit
Tochterunternehmen in mehreren Ländern exemplifiziert. Ferner bestehen für alle Verfahren der Geolokalisation Funktionalitätsgrenzen im Falle von nicht öffentlich erreichbaren IP-Netzwerken, nicht aussagefähigen Hostnamen sowie implementierten Filtern oder Verkehrsleitung mittels Multiprotocol Label Switching
(MPLS). In der Synopse zur IP-Geolokalisation heißt es bei Rechthien daher:
„Keine der Methoden ist aber genau genug, um sicher festzustellen, wo sich eine IPAdresse wirklich befindet.“8201
bb)
Stellungnahme der Sachverständigen Dreo Rodoseck
Auch Dreo Rodoseck charakterisiert die gängigen Verfahren zur Differenzierung und Quantifizierung des
Datenverkehrs analog zu Rechthien. DPI, so heißt es, biete methodisch zwar „den besten Einblick in den
Netzverkehr“, unterliege aber einer „Big Data Problematik“, „da es praktisch kaum machbar ist, die Gesamtheit der Daten aufzuzeichnen und zu verarbeiten.“8202 Grund dafür sei, dass sehr große Speicher- und Rechenkapazitäten benötigt würden, um die Menge an Daten mit der notwendigen Verarbeitungsgeschwindigkeit zu bearbeiten. Zudem werde die Datenauswertung beispielsweise durch Paketfragmentierung und asymmetrisches Routing erschwert. Vorteil des Industriestandards sFlow hingegen sei „die geringe Datenmenge,
die gespeichert, verarbeitet und analysiert werden muss“, dem als Nachteil „die geringere Genauigkeit der
Klassifizierung im Vergleich zu DPI“ gegenüberstehe.8203 Zusätzlich, darin in Ergänzung zu Rechthien, benennt Dreo Rodosek den sogenannten Port-basierten Ansatz, der „aber nicht zwangsläufig zuverlässige Ergebnisse“ liefere, dennoch „für eine erste Klassifizierung geeignet“ sei.8204 „Letztendlich“, so lautet ihr Fazit,
8200)
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Sachverständigengutachten von Rechthien, MAT A SV-13/3, Bl. 13-14.
Sachverständigengutachten von Rechthien, MAT A SV-13/3, Bl. 13.
Sachverständigengutachten von Dreo Rodosek, MAT A SV-13/2, Bl. 13.
Sachverständigengutachten von Dreo Rodosek, MAT A SV-13/2, Bl. 14.
Sachverständigengutachten von Dreo Rodosek, MAT A SV-13/2, Bl. 13.