Drucksache 18/12850
e)

– 1514 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Versagen der Fachaufsicht in BND und Kanzleramt

Dass es im Rahmen der Operation EIKONAL zu Rechtsverstößen und Grundrechtsverletzungen durch Verletzung des Fernmeldegeheimnisses aus Artikel 10 GG kommen konnte, ist sowohl der BND-Spitze als auch
dem Aufsicht führenden Kanzleramt anzulasten.
Begünstigt wurden die Verstöße durch die Konstruktion der JSA als US-deutsche Arbeitseinheit und durch
das System der BND-Außenstellen generell. Diese konnten von der Zentrale relativ unkontrolliert arbeiten.
Das genannte Problem der „Amerikanisierung“ der BND-Mitarbeiter_innen in der JSA, dass durch die tägliche Zusammenarbeit mit den NSA-Kolleg_innen entstanden sein mag, sowie der Druck, die Kooperation
zum Erfolg zu führen, können derart schwere Verstöße keinesfalls entschuldigen, allenfalls zum Teil erklären.
Verantwortlich war im BND zu allererst die eigene Fach- und Dienstaufsicht durch den Abteilungsleiter und
den Präsidenten – im fraglichen Zeitraum waren dies Hanning und Uhrlau.
Ein Eingreifen des Kanzleramtes konnte nicht festgestellt werden. Dessen Fachaufsicht über den BND bei
der Operation EIKONAL bestand im Wesentlichen darin, dem BND diese Kooperation mit der NSA zu
ermöglichen (beginnend mit dem „Freibrief“ an die Telekom, der Befürwortung einer G 10-Anordnung zum
Schein etc.). Selbst als dem damaligen Chef des Kanzleramtes de Maizière und dem Abteilungsleiter 6, Fritsche, Ende 2007/Anfang 2008 vom BND Probleme mit der NSA bei der Operation EIKONAL und den G 10Filtern vorgetragen wurden, stoppte offenbar keiner von ihnen die Operation.
f)

BND als Teil des NSA-Programms RAMPART-A

Die Einrichtung eines Kooperationsprojekts vergleichbar der JSA und auch die gesamte Systematik eines
gemeinsamen Erfassungs- und Verarbeitungsprozesses wie bei der Operation EIKONAL wird von der NSA
selbst in mehreren Vortragsunterlagen aus den Jahren ab 2010 beschrieben, die der Ausschuss aus den veröffentlichten Snowden-Dokumenten beigezogen hat. So beschreibt die NSA das schon 1992 in Gang gesetzte
„RAMPART-A“-Programm mit „Drittpartnern“, zu denen generell auch Deutschland zählt, wie folgt:
„Deckname für das unkonventionelle Special-Access-Programm (für besonderen) Zugang der NSA.
–

Für Zugriff auf internationale Glasfaserkabel mit hoher Kapazität, die die weltweit
wichtigsten Congestion Points [Datenstau-Punkt im Internet] kreuzen.“8180

Und weiter:
„Ausgehandelte Rahmenvereinbarungen:
–

8180)

Ausländische Partner bieten Zugang zu Kabeln und nutzen US-Geräte

MAT A Sek-6c_DE, Bl. 3; Übersetzung durch den Sprachendienst des Deutschen Bundestages; abrufbar unter https://edwardsnowden.com/wp-content/uploads/2014/06/tssinframpartaoverview-v1-0-redacted-information.pdf [abgerufen am: 15. Juni 2017].

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