Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– 1421 –

Drucksache 18/12850

„ (…) zwar Bedenken geäußert, doch sei der Bundesregierung nicht untersagt worden,
den Geheimdienstausschüssen des Bundestags die Liste zur Einsicht vorzulegen. Die
letzte Entscheidung über eine Freigabe sei der Bundesregierung überlassen worden.
Auch sei es eine „absolute Mär“, dass die US-Regierung mit einer Einschränkung der
Geheimdienstkooperation gedroht habe, sollte die Liste öffentlich werden.“7748
Vollends nicht nachvollziehbar ist die Entscheidung der Bundesregierung auch deshalb, weil Kanzleramtsminister Altmeier sich nach Auftauchen der NSA-Selektoren gegenüber den Parlamentsausschüssen in hohem Maße empört gezeigt und für die Bundesregierung eine öffentliche Erklärung mit heftiger Kritik am
BND abgegeben hatte. Die Herausgabe der Selektorenliste an den Ausschuss schien danach nur eine Zeitfrage von zwei bis drei Wochen.
3.

Drohungen gegenüber dem Ausschuss

Angesichts des öffentlichen Interesses an den Snowden-Enthüllungen vor allem in den Jahren 2013/14 ist es
wenig verwunderlich, dass es aufgrund der Blockade-Haltung der Bundesregierung gegenüber der parlamentarischen Aufklärung zu einer Reihe von Leaks in der Presse kam.
In der Folge kündigte Kanzleramtsminister Peter Altmaier im im Oktober 2014 dem Ausschuss gegenüber
Strafanzeigen an, sollte es zu weiteren Veröffentlichungen kommen, die sich auf eingstufte Unterlagen beziehen.7749
Dabei bezog er sich explizit etwa auf Veröffentlichungen der Süddeutschen Zeitung zur Operation EIKONAL
Anfang Oktober 2014 – die dem Ausschuss zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gar nicht vollständig vorlagen. Zugang zu eingestuften Akten der Bundesregierung, die vom Untersuchungsausschuss beigezogen werden, haben neben den Mitgliedern des Ausschusses noch viele andere Personen aus Bundesregierung und der
Bundestagsverwaltung. Ein Schreiben des Kanzleramts, das sich in einer solchen Angelegenheit nur an den
Ausschuss richtet, muss folglich als Drohung verstanden werden. Die Oppositionsfraktionen weisen die damit insinuierten Vorwürfe zurück.
Im Februar 2015 kam es zu einem Vorfall, dass in der Presse beschrieben wurde als:
„BND versucht NSA-Aufklärer in die Falle zu locken“7750
In einer später als geheim eingestuft beschriebenen Obleute-Sitzung7751 berichteten Geheimdienst-Koordinator Klaus-Dieter Fritsche und der damaligen BND-Präsident Gerhard Schindler über ein Schreiben des britischen Nationalen Sicherheitsberaters Paddy McGuinness7752. Der früh am nächsten Morgen über die Sitzung berichtende Focus wusste:

7748)
7749)
7750)
7751)
7752)

Zeit Online vom 12. August 2015, „Kanzleramt darf Selektorenliste laut USA freigeben“, abrufbar unter http://www.zeit.de/digital/2015-08/nsa-affaere-weisse-haus-bundesregierung-selektorenliste.
Ausschussdrucksache 245
Süddeutsche Zeitung Online vom 5. Februar 2015, „BND versucht NSA-Aufklärer in die Falle zu locken“, abrufbar unter
http://www.sueddeutsche.de/politik/eklat-im-untersuchungsausschuss-bnd-versucht-nsa-aufklaerer-in-die-falle-zu-locken1.2337559
Beratungsprotokoll-Nr. 34, S. 5
Beratungsprotokoll-Nr. 36, S. 6

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