Drucksache 18/12850
e)

– 1412 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Zurückgehaltene Akten: Der Beweisbeschluss BND-26

Obwohl der Ausschuss durch weit formulierte Beweisbeschlüsse zu Beginn der Untersuchung darauf zielte,
sämtliche vom Untersuchungsauftrag umfassten Akten beizuziehen, legte die Bundesregierung wesentliche
Aktenteile erst zu spät vor. Das herausstechende Beispiel sind die Akten, die letztlich zum ‚Selektoren-Skandal‘ führten.7713
Im April 2014 beschloss der Ausschuss, sämtliche Akten beizuziehen,
„die die Fragestellungen der Abschnitte I. und II des Untersuchungsauftrags mit Ausnahme der Fragen 1.13. bis 1.15. und 11,4 betreffen, und die im Organisationsbereich
des Bundesnachrichtendienstes nach dem 1. Juni 2013 entstanden (…) sind“.7714
Damit waren etwa die Fragen umfasst, ob und wie die NSA Daten oder deren Inhalte in Deutschland erfasst,
ob und was die Bundesregierung und ihre Behörden darüber wussten, gegen welche Gesetze dabei ggbf.
verstoßen wurde oder ob sich solche Aktivitäten gegen deutsche Unternehmen richteten.
Von problematischen, weil gegen deutsche und europäische Interessen verstoßenden Suchbegriffe (auch:
‚Selektoren‘) der NSA, die vom BND in vom BND erfassten Kommunikationsdaten eingesetzt wurden, erfuhr der Ausschuss allerdings erst, nachdem im Februar 2015 der 26. BND-Beweisbeschluss beschlossen
wurde, mit dem Akten beigezogen wurden, die
„Auskunft darüber geben, welche Erkenntnisse beim Bundesnachrichtendienst darüber vorlagen oder vorliegen, inwiefern die National Security Agency im Rahmen der
Zusammenarbeit in der Joint SIGINT Activity Aufklärung gegen deutsche Ziele oder
deutsche Interessen (d. h. gegen Menschen in Deutschland oder der EU; (…) oder entsprechen gegen Unternehmen (…) versucht oder tatsächlich betrieben hat und wie
deutsche Behörden darauf reagierten.“7715
Diese Akten hätte die Bundesregierung bereits im Sommer 2014 vorlegen müssen.
f)

Einstufungen

aa)

Einstufungen von Akten

Die Arbeit des Untersuchungsausschusses wurde erheblich und in unnötiger Weise durch die Einstufungspraxis der Bundesregierung behindert. Verschiedene Akten konnten von Abgeordneten, nicht aber ihren Mitarbeiter_innen eingesehen werden. In anderen Fällen konnten lediglich die Obleute der Fraktionen im Ausschuss die Akten einsehen. Die Abgeordneten mussten dazu verschiedene Orte außerhalb des Deutschen
Bundestages aufsuchen:
–

Die BND-Dienststelle im Gardeschützenweg in Berlin-Lichterfelde

7713)
7714)
7715)

Vgl. hierzu Kapitel V.8 – Verstöße bei der Verwendung von Suchbegriffen/Selektoren der NSA und Kapitel IX. – „No Spy“ und
Pofallas Erklärung.
Beweisbeschluss BND-1.
Beweisbeschluss BND-26.

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