Drucksache 18/12850
– 1408 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
der Mehrheit im Parlament bestimmt wird, ist die Festlegung, wo sich digitale Kommunikationen im Internet
vollziehen oder allein, von wo aus sie initiiert werden, nicht mehr mit absoluter Sicherheit möglich.7694
Paketvermittelte Kommunikation – also alle Kommunikation, die digital transportiert wird, z. B. E-Mails,
Internet-Telefonie, Chats oder Messenger – wird nicht immer auf dem kürzesten Weg durchs Internet transportiert. Benutzen ihre Teilnehmer_innen nicht-deutsche Dienste-Provider wie etwa G-Mail oder FacebookChats, und schützen sie sich zusätzlich etwa durch VPN-Dienste, ist es quasi unmöglich, ihre Kommunikation örtlich einzugrenzen.
bb)
Gefangenenbefragung im US-Militärgefängnis in Bagram
Ebenfalls kategorisch für nicht-untersuchungsgegenständlich wurde ein Vorfall erklärt, der erst durch Zeugenaussagen in den Fokus des Ausschusses geraten ist.7695
Am 4. Oktober 2010 wurden in Pakistan mehrere Personen durch eine US-amerikanische Kampfdrohne getötet, darunter der deutsche Staatsbürger Bünyamin Erdogan. Einen Tag vorher, am 3. Oktober, wurde ein
weiterer Deutscher, Ahmad Sidiqi, im US-Militärgefängnis in Bagram, Afghanistan, von mehreren deutschen
Beamten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) verhört.7696 Unter den beteiligten Beamten war auch
[...]7697.7698 Hintergrund der Befassung mit diesen Ereignissen war Punkt I.14. des Untersuchungsauftrags:
„Haben US-amerikanische Stellen auf deutschem Staatsgebiet oder von diesem ausgehend Telekommunikationsüberwachungen, Festnahmen oder gezielte Tötungen
durch Kampfdrohneneinsätze durchgeführt oder veranlasst? Welche Erkenntnisse lagen Stellen des Bundes zu welchem Zeitpunkt hierüber gegebenenfalls vor? Waren sie
an der Vorbereitung oder Durchführung derartiger Maßnahmen gegebenenfalls in irgendeiner Form beteiligt oder haben sie gebilligt? (…)“7699
Es lag also nahe, der Frage nachzugehen, ob es einen Zusammenhang zwischen der Befragung in einem für
menschenverachtende Folterpraktiken bekannten US-Militärgefängnis7700 und dem Drohnenangriff einen
Tag später gab, und insbesondere, ob möglicherweise Befragungsergebnisse oder sonstige Informationen an
US-amerikanische Stellen übergeben wurden, die den Drohneneinsatz am nächsten Tag ermöglichten.
7694)
7695)
7696)
7697)
7698)
7699)
7700)
Vgl. Schriftliches Gutachten des Sachverständigen Rechthien, MAT A SV-13/3.
Vgl. hierzu Kapitel XII.4.e) – Verwendung von Daten aus Befragungen im Militärgefängnis Bagram für gezielte Tötungen?
Die tageszeitung vom 13. November 2010 „Aus dem Leben gebombt“.
Der dieser Textfassung entnommene Text ist in der im Parlamentssekretariat (PD 1) des Deutschen Bundestages von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie von den Fraktionen beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einsehbaren, als Verschlusssache „NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ (VS-NfD) eingestuften Textfassung enthalten. Zudem ist er in der von den
Mitgliedern des Deutschen Bundestages in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages auf A-Drs. 596 unter Tgb.-Nr.
301/17-GEHEIM einsehbaren Textfassung enthalten.
Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 1. August 2016, MAT A BMI-25 (VS-NfD).
Bundestagsdrucksache 18/843.
Zu Bagram auch bereits im Abschlussbericht des BND-Untersuchungsausschusses, 1. Untersuchungsausschuss der 16. Wahlperiode, Bundestagsdrucksache 16/13400, S. 110 ff.