Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

9.

– 1397 –

Drucksache 18/12850

Die Operationen GLO[...]7668 und M[...]S[...]7669

Neben der Operation EIKONAL hat sich der Untersuchungsausschuss mit GLO[...], einer weiteren Operation
des BND gemeinsam mit einem US-amerikanischen Geheimdienst sowie der Operation M[...]S[...], einem
Projekt zur Kabelüberwachung mit einem britischen Geheimdienst befasst. Die Untersuchung beider Operationen war nur sehr eingeschränkt möglich. Die Ergebnisse zeigen aber, dass der BND auch hier vorsätzlich
an den Kontrollgremien vorbeigearbeitet hat. Während das deutsch-britische Projekt unmittelbar nach den
Snowden-Veröffentlichungen gestoppt wurde, wurde die Operation GLO[...] unter Vorspiegelung falscher
Tatsachen durchgeführt. Dabei wurden rechtswidrig Kommunikationsdaten erfasst und verarbeitet.
10.

Die Selektoren des BND

Nicht nur die NSA sucht nach Informationen in den erfassten Daten, der BND setzt auch eigene Selektoren
ein. Durch die Erweiterung des Untersuchungsauftrags wurde deutlich, dass auch diese Selektoren nicht nur
die Bereiche des Auftragsprofils des BND betrafen, sondern etwa befreundete Regierungen, europäische Institutionen, internationale Organisationen, Journalist_innen und die Zivilgesellschaft. Eine öffentliche Untersuchung des Themas wurde von der Bundesregierung verhindert. Die Bundeskanzlerin war nach eigenem
Bekunden selbst ahnungslos bzgl. des Agierens des eigenen Geheimdienstes, als sie sich empört zur Überwachung ihres eigenen Handys äußerte und erklärte „Abhören unter Freunden – das geht gar nicht“.
11.

No-Spy-Abkommen, die Wahlkampflüge des Herrn Pofalla

Mit der Behauptung, die US-Seite habe angeboten, „uns nicht auszuspionieren“, zog die damalige Bundesregierung fünf Wochen vor der Bundestagswahl 2013 die Notbremse, um das äußerst ärgerliche und lästige
Thema des Sommers einer unzulässigen und rechtswidrigen, anlasslosen und massenhaften Ausspähung von
Millionen durch NSA und BND zu beerdigen. Diese Erklärung war falsch. Es gab lediglich Vorschläge für
eine Arbeitsgruppe zu Gesprächen über nachrichtendienstliche Probleme, aber kein „Angebot“ für ein „NoSpy-Abkommen“. Ganz im Gegenteil legte das Weiße Haus wert auf die Feststellung, dass von US-Seite von
Anfang an und fortwährend klar gemacht wurde, ein solches Abkommen werde nicht geben. Aber da war die
Wahl gelaufen und der Zweck der Erklärung Pofallas erreicht.
12.

Der blinde Fleck der Wirtschaftsspionage

Die Spionageabwehr ist Aufgabe des BfV. Trotz zahlreicher Hinweise auf (Wirtschafts-)Spionage durch Geheimdienste sogenannter befreundeter Staaten, verharrt das BfV in den Denkmustern des Kalten Krieges.
Gezielte Spionageabwehr findet – wenn überhaupt im Digitalen – gegenüber Staaten wie Russland und China
statt, bei befreundeten Staaten, wie denen der Five-Eyes wird offenkundig weggesehen trotz proklamiertem

7668)
7669)

Der dieser Textfassung entnommene Text ist in der von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages auf A-Drs. 596 unter Tgb.-Nr. 301/17-GEHEIM einsehbaren Textfassung enthalten.
Der dieser Textfassung entnommene Text ist in der von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages auf A-Drs. 596 unter Tgb.-Nr. 301/17-GEHEIM einsehbaren Textfassung enthalten.

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