Drucksache 18/12850

– 1396 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

meldegeheimnis über Jahre unbefugt gebrochen. Die Telekom und der BND haben so bewusst die existierenden parlamentarischen Kontrollregime über Jahre getäuscht und unterlaufen sowie einen andauernden
Rechtsbruch billigend in Kauf genommen.
6.

Der Mythos der funktionierenden Filter

Die praktische Umsetzung der Operation EIKONAL steht beispielhaft für den Ansatz der NSA, Überwachungsmaßnahmen gemeinsam mit den jeweiligen Geheimdiensten vor Ort durchzuführen. Dabei war das
Ziel durch das Tauschgeschäft „Daten gegen Technik“ die Überwachungsmaßnahmen technisch entscheidend mitzugestalten: Die NSA liefert Hard- und Software, BND und BfV Daten und Informationen.
Die für die Kabelerfassung erforderliche Technik hätte hier vom BND schon deswegen nicht eingesetzt dürfen, weil sie ohne vollständige Prüfung durch das BSI „zertifiziert“ wurde. Die eingesetzten Datenfilter waren
nie in der Lage, die G 10-geschützte Kommunikation vor der Weiterleitung an die NSA zuverlässig auszufiltern.
7.

Problematische Selektoren der NSA in den Daten des BND

Teil der Kooperation zwischen BND und NSA war und ist, dass der BND die von ihm erfassten Daten mithilfe von Suchbegriffen der NSA filtert. Die Ergebnisse werden dann an die NSA weitergeleitet. Auf dem
Papier hätten alle Kommunikationsdaten, die Deutsche betreffen, ausgefiltert werden sollen. Obwohl die
Akten zu diesen Selektoren dem Ausschuss sofort hätten übergeben werden müssen, weil dies zentrale Fragen des Untersuchungsauftrags berührt, bedurfte es eines eigenen Beweisantrags der Opposition. Sehr viele
Selektoren betrafen weder Terrorismus noch illegalen Waffenhandel, sondern berührten deutsche und europäische Interessen. Letztlich konnte dieser Komplex aber nicht aufgeklärt werden, weil die Bundesregierung
dem Ausschuss die Einsicht in die NSA-Selektoren verweigerte. Über das frei erfundene Konstrukt der „Vertrauensperson der Bundesregierung“, die gemeinsam mit dem BND die NSA-Selektoren untersuchte, wurde
eine Aufklärung vorgegaukelt, die real nie stattfand.
8.

Datenübermittlung des BND an die NSA aus Bad Aibling

Im Rahmen der Kooperation in Bad Aibling übermittelte der BND monatlich rund 1,3 Mrd. Daten an die
NSA. Der BND unterschied dabei unzulässig zwischen Inhalts- und Metadaten, obwohl auch Metadaten geeignet sind, intimstes Wissen über Betroffene preiszugeben. Metadaten wurden massenhaft erfasst und verarbeitet, die Rohdatenströme ganzer Kommunikationsstrecken automatisiert an die NSA weitergeleitet. Diese
automatisierte und unterschiedslose Weiterleitung aller erfassten Metadaten ist unverhältnismäßig und offenkundig rechtswidrig.

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