Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2.
– 1395 –
Drucksache 18/12850
Keine Zeugenaussage von Edward Snowden
Durch die couragierten Enthüllungen von Edward Snowden hat die Welt erfahren, dass die Geheimdienste
der Five Eyes die Digitalisierung dazu nutzen, ein invasives System der totalen Überwachung voranzutreiben. Snowden wurde als erster Zeuge des Untersuchungsausschusses benannt; seine Aussage wäre für den
Ausschuss von größter Bedeutung gewesen. Dass es uns nicht gelungen ist, diese Aussage zu ermöglichen,
liegt an den konzertierten Bemühungen der Bundesregierung und der Ausschussmehrheit der Großen Koalition und wurde von Gerichtsentscheidungen gestützt, die wir bedauern.
Das enthebt uns nicht der Verantwortung, uns weiter dafür einzusetzen, Edward Snowden ein Leben frei von
politischem Druck zu ermöglichen und darauf zu hoffen, dass er dem Bundestag in der Zukunft Einblick in
seine Erkenntnisse über die Massenüberwachung in Deutschland doch noch geben kann.
3.
Massenüberwachung in Deutschland und international
Anlasslose und unzulässige Massenüberwachung hat die Beweisaufnahme nicht nur im Rahmen der Operation EIKONAL festgestellt, sondern auch darüber hinaus mittels NSA- und BND-Selektoren. Auch deutsche
Staatsbürger_innen und Unternehmen waren davon über Jahre betroffen. Direkte Massenüberwachung durch
die NSA in Deutschland und darüber hinaus im Ausland von Deutschland aus konnte nicht näher aufgeklärt
werden, weil Akten und Zeugen aus Großbritannien und den USA nicht zur Verfügung standen.
Der Begriff „Anlasslose Massenüberwachung“ wurde als Folge der Snowden-Enthüllungen geprägt. Er
bringt die besondere Qualität der seit 2013 bekanntgewordenen Überwachungsinfrastruktur zum Ausdruck.
Viele Einzelheiten der in den Dokumenten veröffentlichten Systeme und Aktivitäten der Five Eyes konnten
im Ausschuss nicht untersucht werden, weil die Bundesregierung dem Ausschuss fast alle Akten mit Bezug
zu den Geheimdiensten der USA, Großbritanniens, Kanadas, Australiens und Neuseelands pauschal vorenthielt. Es gab aber auch keinerlei Anlass und keine Zeugenaussage, die Grund böten, am Wahrheitsgehalt der
Snowden-Dokumente zu zweifeln. Dass insbesondere der BND Teil dieser weltweiten Überwachungsstruktur ist, wurde im Ausschuss eindrucksvoll belegt.
4.
Die Kooperation des BND mit der NSA in Bad Aibling
Das Memorandum of Agreement, eine Vereinbarung von 2002 zwischen BND und NSA über gemeinsame
Telekommunikationsüberwachung in Deutschland sollte der NSA auch Zugriff auf Daten am Frankfurter
Netzknoten verschaffen, war jedoch mangels nötiger Zustimmung des Bundestages formell unwirksam.
5.
Datenabgriffe in Frankfurt ohne G 10-Anordnung
Zwischen 2005 und 2008 fanden in Frankfurt/Main im Rahmen der gemeinsamen Operation EIKONAL des
BND mit der NSA Datenabgriffe durch den BND ohne Rechtsgrundlage statt. Entgegen massiver Bedenken
der eigenen Mitarbeiter_innen wurde die Operation durch die Deutsche Telekom umgesetzt, ohne dass es
dafür G 10-Anordnungen gab. Dabei wurden Daten in Deutschland an den BND ausgeleitet und das Fern-