Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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– 1393 –
Drucksache 18/12850
Der Schutz für Hinweisgeber aus den Nachrichtendiensten wurde verbessert, damit Fehlentwicklungen
auch ohne Einhaltung des Dienstweges vom Parlamentarischen Kontrollgremium früh erkannt werden
können. Der Name von Hinweisgebern wird der Bundesregierung künftig nur mitgeteilt, wenn der
mitgeteilte Sachverhalt nicht anders aufgeklärt werden kann (§ 8 Abs. 1 PKGrG).
3.
Bewertung
In der Debatte zur Dritten Lesung des BND-Gesetzes am 21. Oktober 2016 hoben die Redner der Koalition
nicht nur die gelungene Abwägung zwischen Freiheitsrechten einerseits und Sicherheitsbedürfnissen andererseits hervor. Sie verwiesen auch auf die Bedeutung der besonderen Schutzvorschriften für EU-Bürger, Staaten und -Organisationen, die eine Konsequenz aus drei Jahren Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses gewesen sei.
Die Abgeordnete Nina Warken verteidigt dabei angesichts der intensiven Untersuchungen des Ausschusses
die Arbeit des BND und seiner Mitarbeiter. „Anders als es die Opposition uns gerne glauben machen will,
sind es nämlich keine finsteren James-Bond-Bösewichter, die jeden Morgen mit dem Ziel aufstehen, Grundrechte zu verletzen und einen Überwachungsstaat zu errichten.“ Sie stellt aber auch fest „…dass es in der
Vergangenheit im BND Missstände gab und dass deshalb an einigen Stellen Verbesserungsbedarf bestand.
Von daher werden wir mit dem Gesetz ganz bewusst zum Beispiel den Schutz von EU-Bürgern stärken; denn
für uns ist klar: Die Verteidigung unserer Freiheit ist heutzutage keine rein nationale Angelegenheit mehr,
sondern da müssen wir als Europäische Union, als westliche Wertegemeinschaft zusammenstehen“.
Der Abgeordnete Christian Flisek verwies darauf, dass man „massive Defizite“ und „eklatante organisatorische Missstände“ beim BND aufgedeckt habe: „Zur Wahrheit gehört auch, dass uns diese Erkenntnisse im
Untersuchungsausschuss weder vom Bundesnachrichtendienst noch vom Bundeskanzleramt auf dem Silbertablett serviert wurden. (…) Wir mussten sie uns in über 115 Sitzungen mit über 100 Zeugen und mit über
2000 zum Teil schwer lesbaren Akten mühsam erarbeiten.“
Nach Ansicht des Ausschusses hat der Gesetzgeber damit bereits vor dem endgültigen Abschluss der Untersuchung die richtigen und notwendigen Konsequenzen aus den wesentlichen Ergebnissen der Beweisaufnahme gezogen, um angemessen auf organisatorische und technische Defizite und die erhobenen Vorwürfe
zu reagieren. Zugleich wurde dringend notwendige Rechts- und Handlungssicherheit für die betroffenen Mitarbeiter geschaffen.
Es zeigt sich damit, wie sehr auch Untersuchungsausschüsse ein wesentlicher Teil der parlamentarischen
Kontrolle sein können. Alle Versuche einer Instrumentalisierung des Ausschusses als „politisches Kampfinstrument“ durch die Opposition außer Acht lassend war die Bundesregierung zudem bereit, auf sachlich fundierte und berechtigte Kritik unmittelbar und konstruktiv zu reagieren. So wurden auch schon frühzeitig von
Seiten der Dienst- und Fachaufsicht im Kanzleramt sowie im BND unterhalb der gesetzlichen Ebene Maßnahmen getroffen, um Defizite zu beseitigen und Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Der Ausschuss
wurde hierüber regelmäßig unterrichtet.