Drucksache 18/12850
– 1382 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die Abgeordneten betonten, dass die USA für jede sachliche Kritik aus dem Ausland offen seien. Belege
dafür seien die Verabschiedung des USA Freedom Act und des Judicial Redress Act. Als Nächstes stünde
im Jahr 2017 eine Novelle von Section 702 FISA an, der die Überwachung der Kommunikation von Ausländern betrifft. Darüber hinaus signalisierten die US-Abgeordneten die Bereitschaft zu einem vertieften Austausch zwischen den Kontrollgremien beider Parlamente, um für die Zukunft auszuschließen, dass es Mängel
bei der Kontrolle von Kooperationen zwischen Nachrichtendiensten gebe.
g)
Abschließende Bewertungen
Nach dem Besuch in den USA und der Expertenanhörung im September 2016 gelangt der Ausschuss zu
einem überraschend positiven Fazit. Die Snowden-Veröffentlichungen zogen in den USA eine ähnlich intensive öffentliche Debatte nach sich wie in Deutschland und führten ebenfalls zu Änderungen in Gesetz und
Praxis der Nachrichtendienste.
Der Ausschuss ist der Auffassung, dass trotz aller Differenzen wegen der NSA-Spionage in der Vergangenheit grundsätzlich eine relativ große Nähe bei der Strenge und beim Aufbau der Nachrichtendienst-Kontrolle
durch die Parlamente in Deutschland und den USA besteht. Ebenso genießen der Ausgleich zwischen den
Werten „Sicherheit“ und „Freiheit“ und der Datenschutz in beiden Ländern eine ähnlich hohe Bedeutung.
Der Ausschuss empfiehlt dem Parlamentarischen Kontrollgremium und anderen zuständigen Aufsichtsgremien den Austausch mit US-Kollegen zu vertiefen und diesen Dialog regelmäßig und mit besonderer Priorität
zu führen, damit sich ein wechselseitiges Vertrauen entwickeln kann.
Das Interesse der Ausschussminderheit an diesem Thema war allerdings sehr zurückhaltend. Bedauerlicherweise wurden Informationen über solche Entwicklungen nur am Rande zur Kenntnis genommen. Das von
der Opposition bevorzugte Bild von allwissenden und allmächtigen Nachrichtendiensten einer Weltmacht,
die rücksichtslos ihre Interessen durchsetzt, wollte die Ausschussminderheit nicht gefährden. Ihr kam es vorrangig darauf an, Ereignisse der Vergangenheit bei deutschen Diensten zu skandalisieren. Kooperationen mit
und Datenübermittlungen an US-Dienste sollten nach dem Willen der Minderheit per se höchst verwerflich
sein. An sachlichen Differenzierungen bestand somit kein großes Interesse.
2.
Diskussion und Veränderungen im Vereinigten Königreich
a)
Grundlage der engen Kooperation zwischen NSA und GCHQ: Abkommen von 1946
Neben den USA spielte die Entwicklung der Lage in Großbritannien für den Ausschuss eine besonders wichtige Rolle. Denn zum einen ist Großbritannien als NATO-Mitglied einer der engsten Partner Deutschlands.
Zum anderen ist das Land eines der Gründungsmitglieder des angelsächsischen Nachrichtendienstverbundes
der sogenannten FIVE EYES und pflegt in diesem Bereich eine offenbar besonders enge Beziehung zu den
USA, die Vorrang vor allen anderen Verbindungen genießt.
Der Sachverständige Eric King berichtete dem Ausschuss, dass die Kooperation zwischen NSA und GCHQ
auf einem bilateralen Abkommen von 1946 beruhe (British-U.S. Communication Intelligence Agreement).
Dieses Abkommen bildet die Blaupause für den Nachrichtendiensteverbund der sogenannten FIVE EYES,