Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 1381 –
Drucksache 18/12850
der Executive Order (EO) 12333, einer aus der Zeit der Reagan-Administration stammenden Anordnung, die
als Geheimdokument die massenhafte Sammlung von Kommunikationsdaten im Ausland autorisiert (Bulk
Collection). Diese Regelung war im Zuge eines Gerichtsstreits durch die American Civil Liberties Union
(ACLU) bekannt gemacht und heftig kritisiert worden.
Am wichtigsten waren aus Sicht des Ausschusses die Treffen mit Mitgliedern des US-Kongresses. Dabei
verfolgte der Ausschuss weniger das Interesse, konkrete Sachverhalte oder Medienbehauptungen aus der
Vergangenheit aufzuklären, als das gemeinsame Interesse der Parlamente an einer effektiven Kontrolle von
Nachrichtendiensten in der Zukunft deutlich zu machen. Angesichts zunehmender internationaler Bedrohungen wachse der Bedarf an Kooperationen zwischen Nachrichtendiensten. Durch die strikte Geheimhaltung
solcher Arrangements seien diese besonders schwer durch nationale Parlamente zu beaufsichtigen. Bisher
erhalten Parlamente aufgrund der sogenannten Third Party Rule grundsätzlich keinen Einblick in solche Vereinbarungen, es sei denn, der Partner stimmt einer Unterrichtung ausdrücklich zu.
Geplant waren zwei Treffen des Ausschusses mit den Vorsitzenden und den Obleuten der Minderheitsfraktion in den Nachrichtendienstausschüssen von Repräsentantenhaus und Senat. Gemeinsam mit den Sprechern
und Minderheitsführern beider Häuser wird dieser Kreis als sogenannte Gang of Eight stellvertretend für die
Ausschüsse und den gesamten Kongress unterrichtet, wenn es um besonders sensible Vorgänge im Bereich
der Nachrichtendienste geht. Das Treffen mit den Senatoren Richard Burr (Vors.; R-CA) und Dianne Feinstein (D-CA) am 25. Mai 2016 wurde wegen eines kurzfristig anberaumten geheimen Briefings durch die
Dienste überraschend abgesagt.
Das Gespräch mit den führenden Mitgliedern des House Intelligence Committee, dem Vorsitzenden Devin
Nunes (R-CA) und dem führenden demokratischen Abgeordneten Adam Schiff (D-CA) am 23. Mai 2016
verlief sehr konstruktiv.
Die USA verfügen nach eigener Auffassung über das stärkste System parlamentarischer Kontrolle der Nachrichtendienste. Als besondere Stärke sehen sie die Kombination der operativen Kontrolle mit der Haushaltskompetenz sowie die Unterstützung durch einen umfangreichen Stab. Allerdings war den Abgeordneten wenig über die komplexen Aufsichtsstrukturen in Deutschland und ihre weitreichenden Kompetenzen bekannt.
Ihr Urteil schien allein auf einem pauschalen Vergleich mit EU-Mitgliedstaaten, oft mit Bezug auf das französische oder das britische Kontrollsystem, zu basieren. Die Stellung der für die Kontrolle der Nachrichtendienste zuständigen Parlamentsausschüsse gegenüber der Exekutive ist in den beiden genannten EU-Staaten
jedoch weniger stark ausgeprägt als in Deutschland.
Grundsätzlich sehen sich die USA und Deutschland mit gemeinsamen Bedrohungen wie Terrorismus oder
Spionage konfrontiert. Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 hat die Terrorismusabwehr in den USA
oberste Priorität. In beiden Ländern findet eine intensive Debatte über das Verhältnis von Sicherheit und
Freiheit statt. Seit diesen Terroranschlägen haben sich die Parameter in den USA deutlich in Richtung Sicherheit verschoben. Trotz des Primats der Sicherheit gelten in den USA zugleich hohe Standards beim Datenschutz, höhere als in vielen anderen Staaten, auch der EU.