Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– 1197 –

Drucksache 18/12850

„Die alliierten Befrager unterstehen dabei fachlich dem deutschen Dienststellenleiter;
das heißt, derartige Befragungen erfolgten im Vorhinein sowie im Nachgang unter
organisatorischer und inhaltlicher Aufsicht des BND.“ 7064
Die AND-Mitarbeiter seien „quasi Erfüllungsgehilfen“ der BND-Seite gewesen und hätten dem Weisungsrecht der Leitung des Referats EAC unterstanden.7065
So wurden nach Bekundung der Zeugin A. K. die von der DIA als Befrager vorgesehenen Mitarbeiter durch
die deutsche Seite insbesondere im Hinblick auf deutsche und weitere Sprachkenntnisse überprüft und bisweilen auch abgelehnt.7066 Eine solche Ablehnung sei gegebenenfalls auf der Führungsebene des Referats
EAC erfolgt.7067 In einer E-Mail des Mitarbeiters K. D. aus dem Sachgebiet EACY vom 28. August 2013
heißt es zur AND-Kooperation in der HBW:
„Die AND-Kooperation „Befra“ ist eine vom BND gesteuerte und geführte Operation
(wir sind ausdrücklich als „Lead nation“ definiert). Die Partner sind den (deutschen)
Außenstellenleitern, bzw. der Referatsleitung Befra untergeordnet und dem BND ggü.
weisungsgebunden. Dies geht so weit, dass wir die Entfernung von Partnerbefragern
aus dem System veranlassen können.“7068
Diese Aussage wurde später durch die Zeugin A. K. bestätigt.7069
Auch der Zeuge R. C. hat bekundet, dass die AND-Mitarbeiter der HBW unterstellt gewesen seien7070 und
auch Anweisungen entgegengenommen hätten.7071 Sie seien zudem sowohl den befragten Personen als auch
den Einrichtungen, in denen sich diese aufgehalten hätten, gegenüber unter der Legende „HBW“ aufgetreten.7072
Die Dienstsprache in der HBW sei Deutsch gewesen. Sämtliche Berichte, auch die durch AND-Befrager
verfassten, seien in deutscher Sprache abgefasst worden.7073
Im Entwurf einer „Hausordnung“ für die Partnerbefrager in der HBW heißt es:
„Die Partnerbefrager treten nach außen hin als deutsche Behördenmitarbeiter auf.
Diese Legende ist unter allen Umständen zu wahren, sowohl im Dienstgebäude als
auch auf Dienstreisen. Aus diesem Grund sind entsprechend gute Deutschkenntnisse
eine Grundvoraussetzung, um als Partnerbefrager tätig sein zu können.“7074

7064)
7065)
7066)
7067)
7068)
7069)
7070)
7071)
7072)
7073)
7074)

Antwort des PSt Dr. Ole Schröder (BMI) vom 28. November 2013, Plenarprotokoll 3/18, S. 213.
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 74; vgl. auch R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 55.
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 32f.; vgl. auch Bericht zur Zusammenarbeit mit AND USAMD vom 9. August 2010, MAT A BND2/5c, Bl. 122 (VS-NfD – insoweit offen).
R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 30.
E-Mail des Mitarbeiters K. D., Sachgebiet EACY, an die Leitung des Referats EAZ des BND vom 28. August 2013, MAT A BND2/1e, Bl. 212 f. (VS-NfD – insoweit offen).
E-Mail der Zeugin A. K. vom 30. August 2013, MAT A BND-2/1e, Bl. 212 (VS-NfD – insoweit offen).
R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 22.
R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 49.
R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 18.
U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 94.
Entwurf einer „Hausordnung“ für Partnerbefrager vom 12. August 2009, MAT A BND-2/1e, Bl. 68 (69), (VS-NfD – insoweit
offen).

Select target paragraph3