Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– 1189 –

Drucksache 18/12850

Er hat ferner die Vermutung angestellt, dass die Befehle für einen Drohnenangriff in Afrika von AFRICOM
aus erteilt worden sein könnten, weil es sich um dessen Operationsgebiet handele.6988 Alle Befehle und Einsätze für Afrika kämen von AFRICOM.6989 Er selbst habe niemals einen Abschussbefehl von AFRICOM
erhalten.6990 Ihm sei bekannt, dass Kollegen von ihm Befehle aus AFRICOM bekommen hätten,
„[…] aber ich weiß nichts Genaues darüber. Denn ich weiß, dass wir Raketen in Afrika
abgefeuert haben und dass diese Befehle, diese Raketen zu feuern, direkt von
AFRICOM kommen; aber sonst weiß ich nichts darüber.“6991
Der Zeuge Schulz hat hierzu angegeben, dass im Rahmen von Gesprächen mit der US-Regierung diese versichert habe,
„dass die Entscheidung über Drohneneinsätze nicht in den Regionalkommandos, also
nicht in AFRICOM, nicht in Stuttgart, nicht in USEUCOM, nicht in Ramstein, erfolgt,
sondern dass die Entscheidung über Drohneneinsätze auf hoher politischer Ebene in
Washington, D. C. erfolgt.“6992
Er bezweifle diese Angaben nicht.6993 Auch der Zeuge Brengelmann hat bekundet, dass bei „schwerwiegenden Operationen“ auch die Regionalkommandos an Weisungen der US-Regierung gebunden seien.6994
Major General Hooper teilte gegenüber dem Beauftragten für Sicherheitspolitik des Auswärtigen Amtes am
4. Juni 2013 mit, dass der Großteil der Aufgaben AFRICOMs im Bereich von Programmen läge und Operationen von AFRICOM über einen Stützpunkt in Dschibuti durchgeführt würden.6995
f)

Kenntnislage der Bundesregierung zu einem etwaigen Bezug von US-Kampfdrohneneinsätzen zu AFRICOM

aa)

Aktenlage und Zeugenaussagen

In der Zeit der Errichtung von AFRICOM gab es nach Schilderung des Zeugen Dr. Steinmeier noch keine
Kampfdrohnenangriffe der US-Streitkräfte in Somalia; diese hätten daher bei der Zustimmung der Bundesregierung auch keine Rolle gespielt.6996
Am 4. Juni 2013 fand in Berlin ein Gespräch des Beauftragten für Sicherheitspolitik des Auswärtigen Amts
mit Major General Hooper statt, in dem von deutscher Seite um nähere Auskunft zu den in der Medienberichterstattung erhobenen Vorwürfen zur Beteiligung AFRICOMs an „nach deutschem Recht illegalen Drohnenschlägen“ gebeten wurde.6997

6988)
6989)
6990)
6991)
6992)
6993)
6994)
6995)
6996)
6997)

Bryant, Protokoll-Nr. 67 I – Teil 1, S. 128.
Bryant, Protokoll-Nr. 67 I – Teil 1, S. 63.
Bryant, Protokoll-Nr. 67 I – Teil 1, S. 63.
Bryant, Protokoll-Nr. 67 I – Teil 1, S. 63.
Schulz, Protokoll-Nr. 77 I, S. 68; vgl. auch Schriftliche Antwort des Staatsministers Michael Roth (AA) auf die Frage der Abg.
Heike Hänsel (DIE LINKE.) vom 7. Mai 2014, Plenarprotokoll 18/32, S. 2686.
Schulz, Protokoll-Nr. 77 I, S. 69.
Brengelmann, Protokoll-Nr. 84 I, S. 10.
Gesprächsvermerk des Referats 200 des AA vom 4. Juni 2013, MAT A AA-3/2, Bl. 25 (27), (VS-NfD – insoweit offen).
Dr. Steinmeier, Protokoll-Nr. 91 I, S. 56.
Gesprächsvermerk des Referats 200 des AA vom 4. Juni 2013, MAT A AA-3/2, Bl. 25 (VS-NfD – insoweit offen).

Select target paragraph3