Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– 1173 –

Drucksache 18/12850

Nach einem Bericht des deutschen Verteidigungsattachés in den USA ist das DGS für die Verarbeitung,
Auswertung und Verteilung der durch die Drohne aufgezeichneten Daten zuständig.6842
e)

Kenntnislage und Auskünfte der Bundesregierung zu Einrichtungen mit Kampfdrohnenbezug in Ramstein

Der Zeuge Bryant hat geschildert, er sei dahingehend unterrichtet worden, dass „Mitglieder der deutschen
Regierung genau wüssten, was in Ramstein Air Force Base vor sich geht und dass sie das alles gutheißen“.6843
Er habe im Zusammenhang mit seinen Einsätzen geheim eingestufte Unterlagen vorgelegt bekommen, auf
denen als Betreff u. a. Deutschland angegeben gewesen sei; ihm sei gesagt worden, dass die deutsche Regierung den Inhalt dieser Dokumente kenne und genau wisse, was das US-Militär im Rahmen von Drohneneinsätzen tue.6844
Der Zeuge Sohm hat bekundet, die Existenz einer amerikanischen Relaisstation auf deutschem Boden weder
bestätigen noch ausschließen zu können.6845 Der Zeuge Hans-Christian Luther, im Zeitraum vom 6. Dezember 2011 bis 18. Mai 2014 Leiter der Unterabteilung SE (Strategie und Einsatz) II im BMVg6846, die für
Militärpolitik zuständig ist6847, hat angegeben, keine eigenen Erkenntnisse in Bezug auf die Einbindung von
Einrichtungen in Ramstein in US-amerikanische Kampfdrohneneinsätze zu haben.6848
Auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 14. Juni 20136849 wurde im u. a. für „Bauaufgaben Gaststreitkräfte“ zuständigen6850 Referat IUD I 4 im BMVg ein Beitrag zur Kenntnis der Bundesregierung über die Aufstellung der Satelliten-Relaisstation in Ramstein erstellt, in dem es heißt:
„Mit Benachrichtigung vom 18. November 2011 (Posteingang 6. Dezember 2011) erhielt BMVg WV III 5 (nach Strukturreform IUD I 4) erneut die Benachrichtigung der
US-Gaststreitkräfte über ein Vorhaben im Truppenbauverfahren - entsprechend den
Auftragsbauten Grundsätzen 1975 (nach Artikel 27 ABG 1975) über den Bau einer
UAS SATCOM Relais Einrichtung auf der Liegenschaft Air Force Base in Ramstein.
Die erwähnten zur Klärung der öffentlich-rechtlichen Belange erforderlichen Unterlagen waren dem Bauamt zwischenzeitlich übergeben worden. Der Benachrichtigung
waren eine kurze Baubeschreibung und Lageplanskizzen beigefügt. Zur Nutzung
wurde in der Baubeschreibung folgendes mitgeteilt: ‚Vorgesehen sind Räumlichkeiten
für die Betriebs-, Verwaltungs und lnstandhaltungsfunktionen eines Geschwaders, sowie einen umschlossenen Raum für die Einsatzfahrzeuge (Lkws). Einzurechnen sind
Baustellenarbeiten, einschließlich jeweils 12 UAS SATCOM Relais Plattformen und

6842)
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6850)

Bericht des Verteidigungsattachés an der deutschen Botschaft in den USA vom 29. Juli 2013, MAT A BMVg-3/8c_3, Bl. 451
(453 f.), (VS-NfD – insoweit offen); vgl. auch Bryant Protokoll-Nr. 67 I – Teil 1, S. 76.
Bryant, Protokoll-Nr. 67 I – Teil 1, S. 62.
Bryant, Protokoll-Nr. 67 I – Teil 1, S. 55.
Sohm, Protokoll-Nr. 86 I, S. 90.
Luther, Protokoll-Nr. 86 I, S. 126.
Luther, Protokoll-Nr. 86 I, S. 127.
Luther, Protokoll-Nr. 86 I, S. 128 f.
BT-Drs. 17/14047.
Organigramm des BMVG, Stand: Januar 2013, MAT A BMVg-2e, Bl. 159.

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