Drucksache 18/12850

– 1168 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

„Baumaßnahmen werden nach Maßgabe der geltenden deutschen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und besonderer Verwaltungsabkommen in der Regel durch die für
Bundesbauaufgaben zuständigen deutschen Behörden durchgeführt.“
In Art. 49 Abs. 3 ZA-NTS heißt es:
„Die Behörden einer Truppe und eines zivilen Gefolges können im Benehmen mit den
deutschen Behörden Baumaßnahmen mit eigenen Kräften oder nach Maßgabe besonderer Verwaltungsabkommen, die bei Inkrafttreten dieses Abkommen gegebenenfalls
bestehen oder nach diesem Zeitpunkt abgeschlossen oder geändert werden,
a) bei kleineren Bauvorhaben
b) ausnahmsweise in anderen Fällen
nach dem bei ihnen üblichen Verfahren durch unmittelbare Vergabe an Unternehmen
durchführen. Bei der Durchführung dieser Baumaßnahmen beachten die Behörden der
Truppe und des zivilen Gefolges die deutschen Bauvorschriften […].“
Die für das Truppenbauverfahren bezüglich der Relaisstation in Ramstein einschlägige Vorschrift der ABG
1975 ist Artikel 27 und lautet:
„27.1 Die Streitkräfte können im Benehmen mit den deutschen Behörden Neu-, Umund Erweiterungsbauten mit eigenen Kräften oder durch unmittelbare Vergabe an Unternehmer durchführen. Dies gilt für: […] 27.1.2 Baumaßnahmen geheimer Art, die
besondere Sicherheitsmaßnahmen erfordern; […] 27.1.4 Baumaßnahmen, bei denen
z. B. spezielle Nachrichten- oder Waffensysteme der Streitkräfte eingebaut oder installiert werden.“
Auf das Schreiben der US-Streitkräfte vom 29. April 2010 hin erklärte die gemäß Artikel 30 Ziffer 2 der
ABG 1975 zuständige Oberfinanzdirektion Koblenz am 7. Juni 2010, dass ihrerseits keine Bedenken gegen
die Anwendung des Truppenbauverfahrens bestünden.6803 Da die Baumaßnahme jedoch in einem ökologisch
sensiblen Gebiet geplant sei, sei mit den US-Streitkräften vereinbart worden, dass diese vor der Benehmensherstellung die zur Beurteilung der öffentlich-rechtlichen Belange erforderlichen Unterlagen dem Bauamt
übergäben.6804
Mit Schreiben vom 18. November 2011 benachrichtigte das US Army Corps of Engineers, Europe District,
das BMVg erneut von der geplanten Errichtung von „UAS SATCOM Relais Aufstellflächen und Anlagen“.6805 Weiter heißt es in dem Schreiben:
„Mit Hilfe diese Maßnahme wird ein einzigartiges Kontrollzentrum für den Einsatz
der Predator, REAPER und GLOBAL HAWK zur Unterstützung bei der Operation
6803)
6804)
6805)

Schreiben des BMVg, Referat WV III 5 vom 15. Juni 2010, MAT A BMVg-3/5f_1, Bl. 275.
Schreiben des BMVg, Referat WV III 5 vom 15. Juni 2010, MAT A BMVg-3/5f_1, Bl. 275 (276).
Benachrichtigungsschreiben der US-Streitkräfte vom 18. November 2011, MAT A BMVg-3/5f_1, Bl. 286.

Select target paragraph3