Drucksache 18/12850
– 1158 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
„Es wird darum gebeten, nicht an den Inhaber des Accounts heranzutreten und wenn
möglich die vorgenannten Erkenntnisse nicht an die US-amerikanischen Behörden
weiterzuleiten.“6702
Die Vorabsicherung erfolgte seit dem 15. Februar 2011.6703
Bereits im Jahr 2010 habe Naujocks längere Zeit in Pakistan gelebt; er sei am 14. Oktober 2010 aus Dubai
kommend wieder nach Deutschland eingereist.6704 Nach Ermittlungen des BKA habe er dann diverse Kontakte zu Personen aus dem islamistischen Umfeld gehabt.6705
Das Bundeskriminalamt führte Naujocks auf seiner Gefährderliste vom 13. Februar 2012 als Gefährder6706
und teilte dies den britischen Behörden mit.6707 Es wurde um Erkenntnismitteilung zu Kontakten in Großbritannien und verdächtigen Reisebewegungen6708 sowie um Weiterleitung der Liste an das britische Joint Terrorism Analysis Centre (JTAC) gebeten.6709
Auch Patrick Klaus Naujocks war Gegenstand der durch den Zeugen Isselburg geleiteten Sonderauswertung
des Bundesamts für Verfassungsschutz.6710
Details zu den Erkenntnissen des BfV zu Naujocks und deren Mitteilung an ausländische Stellen sind als
GEHEIM eingestuften Unterlagen zu entnehmen.6711
d)
Samir Hattour
aa)
Presseberichte
Am 9. März 2012 wurde nach Medienberichten der deutsche Staatsbürger tunesischer Herkunft Samir H.
durch den Raketenbeschuss einer US-amerikanischen Kampfdrohne im pakistanischen Waziristan getötet.6712 Er sei 2009 in das Kampfgebiet aufgebrochen und habe sich dort der IBU angeschlossen.6713 Im Fokus
der Sicherheitsbehörden habe er nicht gestanden.6714
bb)
Erkenntnisse der deutschen Sicherheitsbehörden
Nach belastbaren Erkenntnissen des Generalbundesanwalts befand sich der 1982 in Dresden geborene Samir
Hattour auf einem mit acht bis zwölf Personen besetzten Pick-Up, der während der Fahrt von einer durch
eine Drohne abgeschossenen Rakete getroffen wurde.6715 In einem früheren Propagandavideo der IBU im
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Schreiben des BKA an den Verbindungsbeamten in den USA vom 11. Februar 2011, MAT A BKA-1/1a, Bl. 60 (61).
E-Mail des BKA-Verbindungsbüros in Washington D. C. an das BKA vom 26. Oktober 2011, MAT A BKA-1/1a, Bl. 71.
Erkenntnisanfrage des BKA an die britischen Behörden vom 5. Oktober 2011, MAT A BKA-1/1a, Bl. 67 f. (VS-NfD – insoweit
offen).
Erkenntnisanfrage des BKA an die britischen Behörden vom 5. Oktober 2011, MAT A BKA-1/1a, Bl. 67 (68), (VS-NfD – insoweit
offen).
Gefährderliste des BKA, Stand: 13. Februar 2013, MAT A BKA-1/1a, Bl. 82 (84), (VS-NfD – insoweit offen).
Schreiben des BKA an den Verbindungsbeamten London vom 13. Februar 2012, MAT A BKA-1/1a, Bl. 79.
Schreiben des BKA an den Verbindungsbeamten London vom 13. Februar 2012, MAT A BKA-1/1a, Bl. 79 (80).
Übersendungsschreiben der Deutschen Botschaft in Großbritannien vom 13. Februar 2012, MAT A BKA-1/1a, Bl. 87 (88).
Isselburg, Protokoll-Nr. 100 II – Auszug offen, S. 10.
MAT A BfV-17 (Tgb.-Nr. 231/16 – GEHEIM), Bl. 421 ff.
Spiegel Online vom 28. April 2012 „.US-Drohne tötet deutschen Islamisten“.
taz.de vom 3. Mai 2012 „Ermitteln oder nicht ermitteln?“.
taz.de vom 3. Mai 2012 „Ermitteln oder nicht ermitteln?“.
Ministervorlage des BMJV vom 22. April 2013 zu Ermittlungen der Bundesanwaltschaft, MAT A BMJV-3/1e, Bl. 31 (33).