Drucksache 18/12850
– 1152 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
verwendet werden. Die Daten sind am 13.07.2020 zu vernichten, wenn keine neuen
Erkenntnisse hinzukommen, die eine weitere Speicherung erforderlich machen.“6638
Dashti Sineh Sar gehörte nach Ermittlungen des GBA zur sogenannten „Hamburger Reisegruppe“, einer
Gruppe von Personen aus dem Umfeld der Hamburger Taiba-Moschee, die am 4. März 2009 über Doha,
Katar nach Peschawar, Pakistan ausreiste, um sich dort aufständischen Organisationen anzuschließen und im
Dschihad zu kämpfen.6639 Er schloss sich dort zunächst der „Islamischen Bewegung Usbekistans“ (IBU) an
und hielt sich unter dem Kampfnamen „Abu Asker“ in einem dieser zuzurechnenden Ausbildungslager
auf.6640 Vermutlich im Dezember 2009 wechselte Dashti Sineh Sar zu Al-Qaida und sollte nach Plänen aus
dem Frühjahr 2010 nach Deutschland zurückkehren, um dort finanzielle Unterstützung für Al-Qaida sicherzustellen und gegebenenfalls weitere Aufträge auszuführen.6641
Nach Auskunft des Zeugen Isselburg war Dashti Sineh Sar Gegenstand der Sonderauswertung des BfV vom
September 2010.6642
Nach Ermittlungen des GBA reiste Bünyamin Erdogan Ende Juli 2010 aus Deutschland aus und begab sich
über die Türkei und den Iran in das pakistanisch-afghanische Grenzgebiet.6643 Die Ausreise erfolgte unter
Einflussnahme und organisatorischer Mitwirkung Emrah Erdogans, bei dem sich Bünyamin Erdogan nach
seiner Ankunft in Mir Ali am 19. August 2010 aufhielt.6644 Bünyamin Erdogan schloss sich in der Folge
verschiedenen in Nordwaziristan aktiven aufständischen Gruppierungen an, wurde im Umgang mit Waffen
ausgebildet und erhielt Kampftraining.6645
Spätestens im August 2010 wurde gegen ihn und weitere Personen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, § 89a des Strafgesetzbuches (StGB)
geführt.6646 Es bestand der Verdacht, dass die Personen den bewaffneten Dschihad im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet logistisch und finanziell unterstützten und an der Schleusung von Dschihad-Freiwilligen
mitwirkten.6647
Am Abend des 4. Oktober 2010 fand nach Ermittlungen des GBA im Haus des Emrah Erdogan eine Zusammenkunft statt, bei der jeweils ein Führungsmitglied der Taliban und von Al-Qaida anwesend waren und in
deren Rahmen ein Selbstmordattentat des Bünyamin Erdogan auf Streitkräfte der ISAF geplant wurde.6648
Zu dem folgenden Drohnenangriff hat der Generalbundesanwalt festgestellt:
„[…] gegen 19:30 Uhr Ortszeit erfolgte ein Raketenbeschuss durch eine Drohne auf
ein Gebäude in der Stadt Mir Ali (Nord-Waziristan), in dem sich zu diesem Zeitpunkt
6638)
6639)
6640)
6641)
6642)
6643)
6644)
6645)
6646)
6647)
6648)
Schreiben des BKA an den Verbindungsbeamten London vom 13. Juli 2010, MAT A BKA-1/1a, Bl. 28 (30).
Einstellungsverfügung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof vom 23. Juli 2013, MAT A GBA-5c, Bl. 122 (135).
Einstellungsverfügung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof vom 23. Juli 2013, MAT A GBA-5c, Bl. 122 (135).
Einstellungsverfügung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof vom 23. Juli 2013, MAT A GBA-5c, Bl. 122 (135).
Isselburg, Protokoll-Nr. 100 II – Auszug offen, S. 10.
Einstellungsverfügung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof vom 23. Juli 2013, MAT A GBA-5c, Bl. 122 (136).
Einstellungsverfügung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof vom 23. Juli 2013, MAT A GBA-5c, Bl. 122 (136).
Einstellungsverfügung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof vom 23. Juli 2013, MAT A GBA-5c, Bl. 122 (136).
Erkenntnisanfrage des BKA an den Verbindungsbeamten London vom 31. August 2010, MAT A BKA-1/1a, Bl. 48 f.
Erkenntnisanfrage des BKA an den Verbindungsbeamten London vom 31. August 2010, MAT A BKA-1/1a, Bl. 48 (49).
Einstellungsverfügung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof vom 23. Juli 2013, MAT A GBA-5c, Bl. 122 (136).