Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

wo er mit seinem Bruder Emrah E. zusammengelebt habe.6627 Insgesamt seien bei dem Angriff fünf6628 bzw.
acht6629 Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit getötet worden.
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Erkenntnisse der deutschen Sicherheitsbehörden

Bereits im Juni 2009 war Bünyamin Erdogan, geboren am 4. November 1989 in Karliova, Türkei, Gegenstand einer Erkenntnisanfrage des Bundeskriminalamts (BKA) an dessen Verbindungsbeamten in Großbritannien.6630 Am 2. September 2009 übermittelte das BKA zudem ein Lichtbild Erdogans an die britischen
Sicherheitsbehörden und bat um Bestätigung der Personenidentität sowie gegebenenfalls um Mitteilung weiterer Erkenntnisse.6631
Dem BfV war er, so der Zeuge Dr. Rogner, als dschihadistische Person bekannt, die ausgereist war, um sich
in Afghanistan bzw. Pakistan dem bewaffneten Kampf anzuschließen.6632
Shahab Dashti Sineh Sar, geboren am 31. August 1983 in Teheran6633, befand sich mindestens seit Juli 2009
auf der sogenannten Gefährderliste des BKA.6634 Der Begriff des Gefährders wurde durch das BKA wie folgt
definiert:
„Ein Gefährder ist eine Person, zu der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere
solche im Sinne des § 100a Strafprozessordnung, begehen wird. Eine Einstufung als
Gefährder für sich alleine genommen rechtfertigt keine strafprozessualen Maßnahmen.“6635
Die Gefährderliste wurde regelmäßig an die britischen Behörden übersandt.6636 Sie enthielt neben dem vollständigen Namen des Betroffenen Angaben zu dessen Geburtstag und Geburtsort, Geschlecht und Staatsangehörigkeit.6637 In dem entsprechenden Anschreiben befand sich eine sogenannte Datenschutzklausel, die
folgenden Inhalt hatte:
„Die Informationen sind grundsätzlich nur zur Unterrichtung der Sachbearbeiter bestimmt und nicht gerichtsverwertbar. Eine Weitergabe der Informationen an Dritte
darf nur nach Rücksprache mit dem Bundeskriminalamt erfolgen. Bei Steuerung der
Erkenntnisse innerhalb Ihres Bereiches wird um Beachtung dieser Grundsätze gebeten. Die hier vorhandenen Unterlagen sind nur für öffentliche Stellen bestimmt, die
für die Verhütung oder Verfolgung von Straftaten zuständig sind. Die personenbezogenen Daten dürfen nur für Zwecke der Verhütung oder Verfolgung von Straftaten

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Der Spiegel vom 16. Mai 2011 „Feuer und Schwefel“.
Stern.de vom 4. Oktober 2010 „US-Drohne tötet mehrere deutsche Islamisten“.
Spiegel Online vom 4. Oktober 2010 „Pakistaner melden tödlichen Drohnenangriff auf deutsche Islamisten“.
Erkenntnisanfrage des BKA an den Verbindungsbeamten London vom 19. Juni 2009, MAT A BKA-1/1a, Bl. 37 (39).
Erkenntnisanfrage des BKA an den Verbindungsbeamten London vom 2. September 2009, MAT A BKA-1/1a, Bl. 43 f.
Dr. Rogner, Protokoll-Nr. 96 I, S. 111.
Gefährderliste des BKA, Stand: 13. Juli 2010, MAT A BKA-1/1a, Bl. 32 (VS-NfD – insoweit offen).
Gefährderliste des BKA, Stand: 9. Juli 2009, MAT A BKA-1/1a, Bl. 12 f. (VS-NfD – insoweit offen).
Gefährderdefinition des BKA, MAT A BKA-1/1a, Bl. 12 (VS-NfD – insoweit offen).
Schreiben des BKA an den Verbindungsbeamten London vom 13. Juli 2010, MAT A BKA-1/1a, Bl. 28 f.
Vgl. etwa Gefährderliste des BKA, Stand: 9. Juli 2009, MAT A BKA-1/1a, Bl. 12 f. (VS-NfD – insoweit offen).

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