Drucksache 18/12850

– 1148 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Einen Anlass, bestimmte Metadaten vor einer Weitergabe dahingehend zu verändern, dass sie ungenauer
werden, habe es aus Sicht des Zeugen R. U. nicht gegeben.6601
„Wir haben nie irgendwelche Metadaten bewusst verändert oder geändert.“6602
Der Zeuge J. Z., seit 2009 als sogenannter Produktionsleiter in Bad Aibling tätig und damit für den gesamten
nachrichtendienstlichen Prozess von der Erfassung der Rohdaten bis zu Meldungserstellung zuständig,6603
hat in seiner Aussage mitgeteilt, dass die Metadaten aus Bad Aibling in Form eines Datenstroms weitergeleitet worden seien. Insofern sei hierbei auch kein Disclaimer für den Umgang mit diesen Daten auf der
Empfängerseite beigefügt gewesen.6604 Dieser sei aber im Schriftverkehr verwendet worden.6605
bb)

Frage einer Weitergabe von Telefonnummern und GPS-Daten

Telefonnummern sind, nach Bekundung des Zeugen R. U., in Bad Aibling Selektoren.6606 Solche habe man
von der US-Seite zur Einstellung erhalten, aber nicht weitergegeben.6607
Jedoch gab der Zeuge R. U. weiter an, dass der BND der NSA die BND-eigenen Selektoren, die in der Erfassung in Bad Aibling eingesetzt werden sollten, zur vorherigen Prüfung auf Zulässigkeit nach US-amerikanischem Recht (USSID-18) vorgelegt habe:
„Die Vereinbarung, die man damals hatte, beinhaltete eben die gegenseitige Prüfung
von Selektoren. Das heißt, wenn wir Selektoren in ein Erfassungssystem in Bad
Aibling einstellen wollten, dann hatten die Amerikaner das Recht, zu sehen, ob wir
dort US-Teilnehmer drinhaben, amerikanische Telefonnummern beispielsweise, und
umgekehrt hatten wir natürlich das Recht und die Pflicht, die amerikanischen Selektoren zu überprüfen, ob deutsche Teilnehmer mit drin sind. Erst nach dieser gegenseitigen Prüfung wurden die Selektoren in die Systeme eingestellt.“6608
Erst seit dem Ende der Joint SIGINT Activity (JSA) im Jahre 2012 überprüfe die NSA die BND-Selektoren
nicht mehr.6609
GPS-Daten seien, so der Zeuge R. U., für eine zielgenaue Ortung nutzbar, aber in Bad Aibling nicht erhoben
worden.6610

6601)
6602)
6603)
6604)
6605)
6606)
6607)
6608)
6609)
6610)

R. U., Protokoll-Nr. 14 I, S. 38.
R. U., Protokoll-Nr. 14 I, S. 38.
J. Z., Protokoll-Nr. 14 II – Auszug offen, S. 41.
J. Z., Protokoll-Nr. 14 II – Auszug offen, S. 75.
J. Z., Protokoll-Nr. 14 II – Auszug offen, S. 75.
R. U., Protokoll-Nr. 14 I, S. 29.
R. U., Protokoll-Nr. 14 I, S. 28.
R. U., Protokoll-Nr. 14 I, S. 58.
R. U., Protokoll-Nr. 14 I, S. 58.
R. U., Protokoll-Nr. 14 I, S. 38.

Select target paragraph3