Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 1143 –
Drucksache 18/12850
schäftsbereichsbehörde politisches Verständnis für diesen Bericht oder die beiden Berichte gehabt und haben versucht, erst mit dem von mir fernmündlichen Erlass gegenüber Präsident Fromm und später auch schriftlich der Behörde auch Handlungssicherheit zu geben. Die Behörde sollte sich der politischen Rückendeckung des Mutterhauses sicher sein können.“6563
Der Zeuge Dettmer hat bekundet, dass es im BfV nach den Medienberichten vom 4. Oktober 2010 einen
entsprechenden Bedarf gegeben habe.6564
Auch die Zeugin Delmdahl hat erläutert:
„Das hatte die Vorgeschichte, dass wir – ich glaube, es war in Waziristan – mehrere,
auch deutsche Staatsangehörige – also die gegebenenfalls zwei Staatsangehörigkeiten
hatten –, verloren hatten.“6565
Auf Nachfrage hat die Zeugin angegeben, dass es sich bei einem der in Waziristan durch eine Drohne getöteten um Bünyamin Erdogan gehandelt habe.6566 [Siehe hierzu unter H.I.5.b)]
Nach der Erinnerung des Zeugen Isselburg sei die Bitte um Genehmigung seitens des BfV hingegen nicht
aufgrund dieser Medienberichte, sondern im Hinblick auf die Übermittlung zahlreicher personenbezogener
Daten in Tabellenform erfolgt.6567
Gegenstand seines Erlasses seien, so der Zeuge Dr. Romann, Thuraya- und GPS-Daten gewesen.6568 Auch
der Zeuge Dr. Rogner hat bekundet, dass es sich bei GPS-Daten um solche handelt, die zu einer Lokalisierung
geeignet gewesen und nicht an AND übermittelt worden seien.6569 Nach Schilderung des Zeugen Fromm
seien nur solche Daten von dem Übermittlungsausschluss betroffen gewesen, die „unmittelbar“ zur Ortung
geeignet seien, weil anderenfalls jegliche Datenübermittlung unmöglich geworden wäre.6570
Der Zeuge Treuenfels hat bekundet, ihm sei nicht bekannt, welche Daten konkret zur zielgenauen Ortung
geeignet seien.6571 Die Zeugin Delmdahl hat sich ebenso geäußert.6572
d)
Kenntnis und Auskünfte der Bundesregierung
In Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE. führte die Bundesregierung am
7. Dezember 2011 aus, dass auf die konkrete Bitte einer dem Bundesministerium des Innern zugeordneten
Behörde um Zustimmung zur Übermittlung von zwei Auflistungen mit personenbezogenen Daten an mehrere
ausländische Partnerbehörden mit Erlass vom 24. November 2010 durch das BMI festgestellt worden sei,
6563)
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6572)
Dr. Romann, Protokoll-Nr. 100 I, S. 141.
Dettmer, Protokoll-Nr. 98 I, S. 112.
Delmdahl, Protokoll-Nr. 86 II – Auszug offen, S. 39.
Delmdahl, Protokoll-Nr. 86 II – Auszug offen, S. 40, 43.
Isselburg, Protokoll-Nr. 100 I, S. 77.
Dr. Romann, Protokoll-Nr. 100 I, S. 130.
Dr. Rogner, Protokoll-Nr. 96 I, S. 107; vgl. auch Fromm, Protokoll-Nr. 102 I, S. 28; Dr. Maaßen, Protokoll-Nr. 102 I, S. 134.
Fromm, Protokoll-Nr. 102 I, S. 28.
Treuenfels, Protokoll-Nr. 94 II – Auszug offen, S. 11.
Delmdahl, Protokoll-Nr. 86 II – Auszug offen, S. 42.