Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 1141 –
Drucksache 18/12850
Stil der sogenannten Mumbai-Attentate von 2008 begehen sollten. Sie erinnern sich:
die Anschläge in Mumbai, damals Erstürmung von Hotels mit Schusswaffen und insgesamt 175 Tote. Die Meldungen lauteten weiter in diesem Handlungsstrang, dass die
Ziele in Deutschland bereits ausgespäht worden seien. Deutschland ist auch explizit
als Zielland aufgeführt gewesen in diesem Meldeaufkommen. Zudem sollten sich auch
Deutsche unter den eventuell bereits eingeschleusten Attentätern befinden. Der zweite
Hinweisstrang beruhte auf Zeugenaussagen von in Afghanistan bzw. Pakistan festgenommenen deutschen Dschihadisten. Demzufolge plane ein hochrangiges Al-QaidaMitglied – offensichtlich Scheich Younis al-Mauretani – ein komplexes Anschlagsszenario. Auch in diesem Fall wurden Deutschland als Anschlagsziel und Deutsche
als potenzielle Attentäter benannt.“6544
In diesem Zusammenhang seien durch das BfV auch Daten an die NSA weitergegeben worden.6545
Aufgrund des stark erhöhten Informationsaufkommens sollten im Rahmen der Sonderauswertung erstmalig
personenbezogene Daten in Form einer „etwas umfangreicheren Personaldatenliste, inklusive Kommunikationsmitteln und Passdaten“ an ausländische Dienste übermittelt werden.6546 Da dies durch den Zeugen Isselburg als ein Vorgang von höherer Eingriffstiefe und Bedeutung angesehen wurde, erfolgte durch die mit
der Sonderauswertung beim BfV befasste Stelle eine an das BMI gerichtete Bitte um Genehmigung der Übermittlung der Liste.6547 Näheres zum Inhalt der in der Liste aufgeführten Daten ist als GEHEIM eingestuften
Unterlagen des BMI zu entnehmen.6548
Der Zeuge Dr. Romann hat den Vorgang wie folgt geschildert:
„Am 15.10.2010 ging ein Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz an mein
damals von mir geführten Referat ÖS II 3, nachrichtlich auch an meine Vorgesetzten.
In diesem Bericht an das BMI bittet das BfV um Zustimmung zur Übersendung personenbezogener Daten zum Zwecke des Erkenntnisaustausches an […] ausländische
Behörden. Der Bericht trägt das Aktenzeichen 6D2. Dieser Bericht ist von meinem
damaligen Vertreter an dem Tag entgegengenommen worden. Ich war offensichtlich
nicht da, bin aber kurze Zeit später über den Eingang des Berichtes auch informiert
worden.“6549
Im Sprachgebrauch des BMI wird jede Mitteilung des BfV an das Ministerium als „Bericht“ bezeichnet, jede
Mitteilung des BMI an das Bundesamt als „Erlass“.6550
Am 11. November 2010 teilte der Zeuge Dr. Romann, nach Rücksprache mit seinen beamteten Vorgesetzten
– dem zuständigen Unterabteilungsleiter Dr. Hans-Georg Maaßen, Abteilungsleiter Gerhard Schindler und
6544)
6545)
6546)
6547)
6548)
6549)
6550)
Dr. Rogner, Protokoll-Nr. 96 I, S. 76.
Dr. Rogner, Protokoll-Nr. 96 I, S. 107.
Isselburg, Protokoll-Nr. 100 I, S. 75 f.
Isselburg, Protokoll-Nr. 100 I, S. 76.
MAT A BMI-21/4 (Tgb.-Nr. 257/16 – GEHEIM), Bl. 2 f., 12, 22, 54, 62.
Dr. Romann, Protokoll-Nr. 100 I, S. 125.
Isselburg, Protokoll-Nr. 100 I, S. 112.