Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Der Disclaimer war in der durch das BfV genutzten Textverarbeitung technisch hinterlegt.6534 Es lag hierzu
jeweils eine Formatvorlage in deutscher und englischer Sprache vor.6535 Auf jeder Seite eines an einen ausländischen Nachrichtendienst gerichteten Schreibens wurde, so der Zeuge Dettmer, der Disclaimer gesetzt.6536
Innerhalb des BfV war man davon überzeugt, dass die jeweiligen AND die im Disclaimer ausgesprochenen
Nutzungsbeschränkungen bezüglich der übermittelten Daten einhielten. So hat der Zeuge Dettmer bekundet,
er habe keinerlei Hinweise darauf, dass die Verwendungsbeschränkung in irgendeinem Fall nicht eingehalten
worden sei.6537 Ihm seien vielmehr zahlreiche Beispiele bekannt, in denen ausländische Nachrichtendienste
wegen der Weitergabe von durch das BfV gelieferten Daten an Dritte dem Disclaimer gemäß die Zustimmung
des BfV eingeholt hätten.6538 Der Zeuge Isselburg hat dies bestätigt und wie folgt begründet:
„Es gibt zwar keine Freundschaft zwischen Nachrichtendiensten, aber es gibt eine Art
professionelles Vertrauen. Das ist der Kernbestand des professionellen Vertrauens.
Wenn ich mir nicht sicher sein kann, dass eine Information nicht so, und zwar ausschließlich und genau so, wie ich sie übermittelt habe, verwendet wird, sondern an
irgendjemand anderen geht, für andere Zwecke verwendet wird, dann passiert das genau einmal.“6539
Auch nach Angaben des Zeugen Berfuß ging man im BfV davon aus, dass die Stellen, an die Daten übermittelt wurden, entsprechend der Zweckbindung mit diesen umgehen würden.6540 Es habe keine Hinweise auf
das Gegenteil gegeben, zumal ein Verstoß die Vertrauensbasis und damit die zukünftige Zusammenarbeit
untergraben hätte.6541
c)

Der „Romann-Erlass“

Aufgrund von im Jahr 2009 sich verdichtenden Hinweisen auf die mögliche Planung von islamistisch motivierten, terroristischen Anschlägen in Westeuropa und speziell in Deutschland, die im Frühjahr und Sommer
des Jahres 2010 zu einer erheblichen Steigerung des nachrichtendienstlichen Informationsaufkommens führten, wurde im September 2010 im BfV eine Sonderauswertung eingerichtet.6542 Diese wurde mit Mitarbeitern
der Referate 6D2 und 6D5 besetzt und durch den Zeugen Isselburg geleitet.6543
Der Zeuge Dr. Rogner hat hierzu ausgeführt:
„Die übermittelten Informationen deuteten damals auf mindestens zwei Gefährdungsstränge hin. […] Erster Gefährdungsstrang war, dass Partnerdiensten zufolge al-Qaida
plante, von Afghanistan aus Kämpfer nach Europa einzuschleusen, die Anschläge im
6534)
6535)
6536)
6537)
6538)
6539)
6540)
6541)
6542)
6543)

Berfuß, Protokoll-Nr. 96 I, S. 29 f.
DV-Ausland vom 5. August 2008, MAT A BfV-5, Bl. 36 (44), (VS-NfD – insoweit offen).
Dettmer, Protokoll-Nr. 98 I, S. 114.
Dettmer, Protokoll-Nr. 98 I, S. 114.
Dettmer, Protokoll-Nr. 98 I, S. 114.
Isselburg, Protokoll-Nr. 100 I, S. 84.
Berfuß, Protokoll-Nr. 96 I, S. 41; vgl. auch Dr. Rogner, Protokoll-Nr. 96 I, S. 118.
Berfuß, Protokoll-Nr. 96 I, S. 40 und 46.
Isselburg, Protokoll-Nr. 100 I, S. 75; Dr. Rogner, Protokoll-Nr. 96 I, S. 76.
Isselburg, Protokoll-Nr. 100 I, S. 75.

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