Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind
dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen; sie berühren in keiner Weise dessen auf dieser
Charta beruhende Befugnis und Pflicht, jederzeit die Maßnahmen zu treffen, die er zur
Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit
für erforderlich hält.“
In seiner Rede vor der National Defense University vom 23. Mai 2013 erklärte US-Präsident Barack Obama
seine Absicht, die nunmehr seit zwölf Jahren gültige AUMF unter Einbeziehung des Kongresses weiterzuentwickeln und schließlich aufzuheben.6443 Es gehe darum, den Kampf gegen den Terrorismus fortzusetzen,
ohne die USA in einem permanenten Kriegszustand zu halten.6444
Ein Mitarbeiter des u. a. für allgemeines und humanitäres Völkerrecht zuständigen6445 Referats 500 des Auswärtigen Amtes (AA) hat sich zu den möglichen Rechtsfolgen einer Aufhebung der AUMF wie folgt geäußert:
„Mit letztlich dem Widerruf von AUMF […] würde dann in der Tat die Rechtsgrundlage nach nationalem Recht für Aktionen in einem bewaffneten Konflikt mit Al Qaida
entfallen, es gälte nur noch sonstiges amerikanisches Recht (also zunächst Strafverfolgung von Terroristen, nicht Krieg mit ihnen). Gez. Tötungen durch Drohnen wären
aber dann wiederum möglich, wenn die USA sich völkerrechtlich an einem nicht-internationalen Konflikt (auf Seiten einer Regierung, gegen Aufständische/Terroristen)
beteiligen würden, dies aber wohl auch wieder auf einer zusätzlichen innerstaatlichen
Rechtsgrundlage.“6446
Die Aufhebung der AUMF liege indes nach dortiger Einschätzung noch in weiter Ferne.6447 Am 18. Mai
2016 wurde ein Antrag zur Aufhebung der AUMF im US-Kongress abgelehnt.6448
b)

Völkerrechtliche Wertung

aa)

Sicht der Bundesregierung

Der Ausschuss ist der Frage nachgegangen, wie die Bundesregierung US-Kampfdrohnenangriffe und in diesem Wege gegebenenfalls erfolgende gezielte Tötungen völkerrechtlich bewertet.
In einer Zuarbeit des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) zur Erwiderung auf eine gegen die Bundesregierung gerichtete verwaltungsrechtliche Klage heißt es zur Frage der völkerrechtlichen Zulässigkeit
von gezielten Tötungen, bezogen auf den Einsatz der International Security Assistance Force (ISAF) in Afghanistan:

6443)
6444)
6445)
6446)
6447)
6448)

The Guardian vom 23. Mai 2013 “President Obama’s speech at National Defense University – full text”, MAT A BK-1/3a_8, Bl. 14
(20).
The Guardian vom 23. Mai 2013 “President Obama’s speech at National Defense University – full text”, MAT A BK-1/3a_8, Bl. 14
(20).
Organigramm des Auswärtigen Amtes vom 11. Februar 2013, MAT A AA-2a, Bl. 17.
E-Mail des Referats 500 an das Referat 201 vom 20. Juni 2013, MAT A AA-3/1d_2, Bl. 244.
E-Mail des Referats 500 an das Referat 201 vom 20. Juni 2013, MAT A AA-3/1d_2, Bl. 244.
Huffingtonpost.com vom 18. Mai 2016 „House Votes Down Proposal To End 2001 War Authorization”.

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