Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

„Wir haben in der Sitzung, auch wenn der Taskforce-Bericht hier aus meiner Sicht
etwas anderes suggeriert, von Mitte Mai/Anfang Mai darauf hingewiesen - also nicht
wir, das Kanzleramt, sondern nach meiner Erinnerung der Präsident des BND -, dass
auch die eigenen Selektoren überprüft werden. Da hat ja dann im Taskforce-Bericht
das PKGr gerügt, dass das keine ordnungsgemäße Unterrichtung des PKGr gewesen
sei zu den eigenen Selektoren. Das war auch nicht beabsichtigt, sondern es ist gesagt
worden im Mai, dass wir da dran sind, dass wir das aufgegriffen haben und dass wir
dann natürlich weiter unterrichten.“6300
Ende September 2015 sei dann dem Bundeskanzleramt ein Abschlussbericht zu den BND-eigenen Selektoren
vorgelegt worden. Dieser sei Grundlage gewesen für eine entsprechende Unterrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums bei dessen nächster regulärer Sitzung im Oktober 2015.6301
Auch nach Darstellung des Zeugen Altmaier war der entscheidende Moment zur weiteren Unterrichtung der
zuständigen Gremien Ende September 2015 erreicht. So sei die Frage, wie die Quarantäneliste zu beurteilen
sei, deutlicher geworden, als ihm ein entsprechender, umfangreicher Bericht des BND mit einem Umfang
von etwa 60 Seiten zugegangen sei:
„Ich habe mir das alles sehr genau angeschaut und war auch in diesem Punkt der Auffassung, dass die Gruppenliste zwar kein Untersuchungsgegenstand war, dass aber
eine Unterrichtung der zuständigen Gremien angezeigt war. Deshalb hat das PKGr
auch eine Taskforce eingesetzt, die ihre Aufklärungsarbeit parallel zur Aufklärungsarbeit des Kanzleramtes geleistet hat und ihren Abschlussbericht veröffentlicht
hat.“6302

6300)
6301)
6302)

Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I, S. 75.
Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I, S. 75.
Altmaier, Protokoll-Nr. 130 I, S. 94.

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