Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 1099 –
Drucksache 18/12850
nicht ab, glaube ich, dass es auch vorher schon die eine oder andere Gelegenheit gegeben hätte, genauer hinzuschauen.“6249
b)
Konsequenzen
Zu den Konsequenzen der Selektorenproblematik hat der Zeuge Altmaier seiner Überzeugung Ausdruck verliehen, dass seit März 2015 gute Fortschritte erreicht worden seien. Allerdings sei dieser Prozess auch unter
Hinweis auf die inzwischen beendete Organisationsuntersuchung noch nicht abgeschlossen:
„Und vielleicht wird es möglich sein, das Personal dort so zu verstärken, wie es angemessen ist. Ich gehe davon aus, dass das auch geschieht und dass von den Mitarbeitern
meiner Abteilung 6 auch dafür Sorge getragen wird, dass das nicht nur im Dienst intern
geschieht, sondern dass immer wieder auch an das Kanzleramt berichtet wird. Nachdem wir diesen Missstand erkannt haben, haben wir eine Verantwortung dafür, ihn
abzustellen. Und ich bin sehr zuversichtlich, dass uns das gelingt.“6250
Zum Bundeskanzleramt hat der Zeuge Altmaier ausgeführt, dass auch hier genügend Personal vorhanden
sein müsse, um die übertragenen Aufgaben zu bewältigen.6251 Zwar könne es dabei nicht Aufgabe des Bundeskanzleramtes sein, für jeden BND-Mitarbeiter einen Spiegelmitarbeiter im Kanzleramt zu beschäftigen.
Gleichwohl sei es richtig gewesen, dass die Abteilung 6 des Bundeskanzleramtes zusätzliches Personal bekommen habe. Dies habe auch mit der begrüßenswerten Schaffung des Amtes eines Beauftragten für die
Nachrichtendienste des Bundes zu tun gehabt. Dies gelte nicht zuletzt, weil der Chef des Bundeskanzleramtes
für die Erfüllung seiner Aufgaben auf die Zuarbeit aus dem Haus angewiesen sei:
„Und das haben wir durch diese Organisationsentscheidung sichergestellt. Das Kanzleramt ist heute in einer guten personellen und organisatorischen Verfassung, um seine
Kontrollaufgaben wahrzunehmen.“6252
Auf eine entsprechende Frage zur Entlassung von BND-Präsident Schindler hat der Zeuge Altmaier erklärt,
dass er sich die Aussage ausdrücklich nicht zu eigen mache, dass dieser „nicht mehr zu halten“ gewesen sei.
Er, der Zeuge Altmaier, sei aber als Chef des Bundeskanzleramtes nicht nur für die Aufklärung der Vergangenheit zuständig, sondern auch dafür, dass die Sicherheitsbehörden in der Zukunft in einer Verfassung seien,
die ihnen die Erledigung ihrer Aufgaben ermögliche.6253 Insofern hat er weiter ausgeführt, dass seiner Ansicht nach der neue BND-Präsident Bruno Kahl aufgrund seines Lebensalters und seiner Vorerfahrungen
dafür geeignet ist, bei der mittelfristigen Ausrichtung des BND für Kontinuität zu sorgen.6254
Zu weiteren personellen Konsequenzen hat sich der Zeuge Altmaier wie folgt geäußert:
6249)
6250)
6251)
6252)
6253)
6254)
Altmaier, Protokoll-Nr. 130 I, S. 151.
Altmaier, Protokoll-Nr. 130 I, S. 100.
Altmaier, Protokoll-Nr. 130 I, S. 100.
Altmaier, Protokoll-Nr. 130 I, S. 101.
Altmaier, Protokoll-Nr. 130 I, S. 109.
Altmaier, Protokoll-Nr. 130 I, S. 109.