Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 1091 –
Drucksache 18/12850
auch im SIGINT-Bereich und im HUMINT-Bereich. Und der BND hat damals geschrieben, wie er es versteht. Wir haben keinen Anlass gesehen, an dem zu zweifeln.“6204
Konkretisierend hat der Zeuge Fritsche zu dem Thema ausgeführt, das Bundeskanzleramt habe damals angewiesen, dass die in Rede stehende zufällige Erfassung für die Zukunft möglichst automatisiert auszuschließen sei,
„worauf der BND zurückgefragt hat: Ja, gilt das jetzt ganz grundsätzlich? Und wir - Das Schreiben des BND, wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe, war: Das werden wir für die Zukunft, was das zufällige Aufgreifen angeht, also das nicht beabsichtigte Aufgreifen, verhindern; im Übrigen hätte natürlich das Auswirkungen auf
HUMINT, SIGINT und auf die gesamte Tätigkeit, wenn wir das grundsätzlich untersagen würden“.6205
In diesem Zusammenhang hat der Zeuge Fritsche auch darauf hingewiesen, dass es auch nach dem neuen
BND-Gesetz und nach dem Auftragsprofil der Bundesregierung „durchaus möglich“ sei, dass berechtigterweise der BND in diesen Bereichen Aufklärung betreibe:
„Und das wollen wir nicht über einen Kamm scheren. Deswegen haben wir gesagt:
‚Bei den zufällig Erfassten, das habt ihr auszuschließen‘, und das hat der BND noch
einmal rückfragend quasi bestätigt. Wir haben dann gesagt dazu: Damit sind wir einverstanden, müssen wir, ich glaube, auch keine schriftliche Antwort geben.“6206
Zwar sei in diesem Zusammenhang im Bundeskanzleramt darüber nachgedacht gedacht worden, eine auf
SIGINT bezogene Dienstanweisung zu erlassen: Dies sei mit dem BND besprochen und in der Folge aber
verneint worden.6207
Denn:
„Ich weiß nicht, wie weit der Text jetzt eingestuft ist; aber ich könnte, glaube ich, ganz
allgemein sagen, dass dort vom BND gesagt worden ist: Ähnliche Probleme oder Pannen, wie sie im Bereich ITO existieren, können im SIGINT-Bereich nicht auftreten.“6208
Der Zeuge Fritsche hat dabei aber eingeräumt, dass sich dies im Nachgang als Fehleinschätzung erwiesen
habe.6209
Auch der Zeuge Müller, im fraglichen Zeitraum Leiter des Referats 623 im Bundeskanzleramt, konnte sich
an den in Rede stehenden Vorgang erinnern und hat bestätigt, dass die entsprechende Weisung zu ITO an
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Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I, S. 20.
Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I, S. 31.
Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I, S. 31.
Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I, S. 20 f.
Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I S. 21.
Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I, S. 21.