Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– 1085 –

Drucksache 18/12850

VI.

Kenntnisstand und (weitere) Korrekturbemühungen im Bundeskanzleramt

1.

Abteilung 6

Die Abteilung 6 des Bundeskanzleramtes ist für die Fach- und Dienstaufsicht über den BND zuständig. Dort
sei die Existenz von „Selektoren“ allgemein bekannt gewesen, wie der Leiter der Abteilung 6, der Zeuge
Heiß, vor dem Ausschuss erklärt hat. Ihm seien BND-eigene Selektoren konkret immer mal wieder untergekommen. So wisse er, dass der BND bestimmte Selektoren einsteuere, „um zum Beispiel in Entführungsfällen Hilfe zu leisten, in bestimmten Bereichen Informationen zu heben, nach zum Beispiel § 5 G 10-Gesetz,
die strategische Fernmeldeaufklärung“.6166
Insbesondere sei ihm die Thematik aber im Rahmen der Aufklärung der abgelehnten US-Selektoren im Frühjahr 2015 zur Kenntnis gekommen, als es dort auch um BND-eigene Selektoren gegangen sei.6167
Auch der Leiter des für die Fach- und Dienstaufsicht über die Abteilung TA zuständigen Referats 603, der
Zeuge Karl, erklärte in seiner Vernehmung, dass ihm Selektoren als generelle Methode technischer Aufklärung bekannt gewesen seien.6168
Gleichzeitig hat der Zeuge Heiß aber auch festgestellt, dass der Ausdruck „Selektor“ in der Abteilung 6 vor
Frühjahr 2015 so nicht verwandt worden sei. Vielmehr sei in diesem Zusammenhang von Telekommunikationsmerkmalen oder Suchbegriffen die Rede gewesen, die im Hinblick auf die genannten Bereiche eingesteuert worden seien. Der Ausdruck „Selektor“ habe sich erst im Rahmen der Aufklärung der abgelehnten
US-Selektoren „eingebürgert“.6169
Der Zeuge Heiß hat in seiner Vernehmung indes auch ausgeführt, dass die Snowden-Veröffentlichungen für
die Abteilung 6 Anlass gewesen seien, sich beim BND auch hinsichtlich der eigenen Steuerung zu erkundigen:
„Wir haben uns natürlich im Hinblick auf die Snowden-Veröffentlichungen auch Gedanken gemacht: Welche Parallelen gibt es da? Und wir haben mediale Diskussionen
sozusagen projiziert auf den BND. Da ging es ja im Wesentlichen um massenhafte,
flächendeckende, anlasslose Überwachungen. Wir haben uns beim BND natürlich
auch schlaugemacht, ob es so was überhaupt beim BND gibt, obwohl wir natürlich
schon vorher etwa die Struktur seiner Überwachung kannten. Aber auch da hat er uns
noch mal bestätigt, dass es keine parallelen Vorgänge insoweit gibt.“6170
Insofern habe bis zum März 2015 kein Anlass bestanden, hinsichtlich der BND-eigenen Selektoren „misstrauisch“ zu werden. Insbesondere habe es keine Anzeichen dafür gegeben, dass der BND irgendwelche
Suchbegriffe nutze, die er nicht nutzen sollte, weil sie politisch heikel oder rechtlich nicht zulässig seien.

6166)
6167)
6168)
6169)
6170)

Heiß, Protokoll-Nr. 128 I, S. 6.
Heiß, Protokoll-Nr. 128 I, S. 6.
Karl, Protokoll-Nr. 114 I, S. 80.
Heiß, Protokoll-Nr. 128 I, S. 6.
Heiß, Protokoll-Nr. 128 I, S. 32 f.

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