Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
früher war das vierteljährlich, soviel ich weiß - angeordnet. Es gab dann die Einsetzung dieser Qualitätsarbeitsgruppe um die Datenschutzbeauftragte.“6164
Vor diesem Hintergrund hat der Zeuge Heiß vor dem Ausschuss resümiert, dass eine sehr aufwendige Aufarbeitung des gesamten Sachverhalts vorgenommen worden sei. Dabei habe es eine Fülle von mindestens 17
Einzelweisungen und ein Fülle von Maßnahmen zur Aufarbeitung gegeben. Er hat dabei insbesondere Folgendes hervorgehoben:
„Es ist ganz klargestellt worden, dass jeder Selektor eine Deutung haben muss, die
APB-konform, also konform mit dem Aufgabenprofil der Bundesregierung sein muss,
und das muss überprüft werden. Dafür muss es eine qualitätssichernde Einheit geben.
Das ist eingerichtet. Zweitens ist durch die Novelle zum BND-Gesetz auch ganz klargezogen worden, dass bestimmte Selektoren nur unter ganz bestimmten Bedingungen
eingesteuert werden dürfen. Ich denke da eben an Partnerselektoren, die nur unter den
Bedingungen bestimmter Schwellen und formaler Erfordernisse eingesteuert werden
dürfen.“6165
6164)
6165)
Heiß, Protokoll-Nr. 128 I, S. 42.
Heiß, Protokoll-Nr. 128 I, S. 9.