Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

auf die Organisationsdefizite, die es gibt und die die Bundesregierung ja in ihrer Presseerklärung vom Frühjahr 2015 angesprochen hat - - dass hier etwas geschehen muss,
dass er vorschlägt, dass das einem Externen zur Untersuchung übergeben wird.“6159
Diese Untersuchung habe zu einem Abschlussbericht geführt. Derzeit sei der BND dabei, die Ergebnisse
dieses Berichts aufzuarbeiten und zu den darin gemachten Vorschlägen Stellung zu beziehen. Im Ergebnis
sollten gemeinsam mit der Fach- und Dienstaufsicht die Strukturen des Dienstes verbessert werden.6160
Nach Aussage der Zeugin Dr. Nökel werde zudem gegenwärtig eine „Dienstvorschrift-SIGINT“ erarbeitet.6161 Ein bedeutendes Element der Aufarbeitung sei zudem die Änderung des BND-Gesetzes gewesen. Der
Zeuge Fritsche hat darauf hingewiesen, dass auch die Änderung des BND-Gesetzes Teil der Aufarbeitung
des Besuchs in Pullach gewesen sei:
„[…] hier gab es ja auch eine politische Diskussion; die Bundesregierung hat hier immer gesagt, dass sie von einer rechtlichen Klarstellung ausgeht, dass also auch die
allgemeine Befugnisnorm des § 1 Absatz 2 Satz 1 des BND-Gesetzes als Rechtsgrundlage reicht - - dass wir aber auch vor dem Hintergrund von gerichtlichen Verfahren
hier eine deutliche Klarstellung hinsichtlich der Routine brauchen. Und das hat die
Bundesregierung mit veranlasst, auch durch die Diskussion in diesem Ausschuss.“6162
Und weiter hat er erklärt:
„Nach dem März 2015 haben wir nicht nur unsere Weisungen gegeben, sondern eine
der Folgen war auch, das BND-Gesetz zu reformieren, und hier ist ganz dezidiert gesagt, dass es einen besonderen Schutz für EU-Bürger, für EU-Einrichtungen und für
Regierungen von EU-Mitgliedstaaten gibt, dass das zwar nicht ausschließt - das steht
auch in dem Gesetz; das ist in der Routine; und hier geht es ja bei der Rechtsgrundlage
nur um die Routineaufklärung -, dass das künftig eine Rolle spielen könnte, aber es
sind bestimmte Hürden formeller Art, nämlich wer es zu genehmigen hat, bis hin zum
Chef des Bundeskanzleramtes, um mit dieser politischen Frage umzugehen. Das ist
die definitive Änderung gegenüber der Zeit vor dem März 2015.“6163
Der Zeuge Heiß hat hierzu ausgeführt:
„Das ist das ganze Paket der Aufklärung und der Sicherheitsmargen, die eine Wiederholung verhindern. Also, das ging erst mal los: Erstens. Obleute wurden unterrichtet.
Zweitens. Die 28 Top-Level-Domains mussten sofort rausgeschmissen werden. Drittens. Die dreistufige Filterung in DAFIS, da wurde die Filterstufe 3 ausgesprochen
geschärft. Dann wurden diese Routineüberprüfungen mit DAFIS auf eine Woche -

6159)
6160)
6161)
6162)
6163)

Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I, S. 30.
Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I, S. 30.
Dr. Nökel, Protokoll-Nr. 114 I, S. 41.
Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I, S. 13.
Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I, S. 32.

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