Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– 1071 –

Drucksache 18/12850

„Also: Die Länder ja, die Länder nein oder die Länder nur nach Zustimmung des Abteilungsleiters oder des Präsidenten.“6095
Nach seinem Verständnis habe die Abteilung TA dabei daran gearbeitet, seine eigene Weisung „sehr konkret
und sehr genau umzusetzen“.6096
Die Erarbeitung sei dabei auch aus Sicht des Zeugen Schindler ein „fließender“ Prozess gewesen, im Zuge
dessen sich die höheren Hierarchieebene mehrfach hätten korrigieren müssen. Es sei zwar versucht worden,
die Weisung zügig zu erstellen, aufgrund von Nachfragen aus den Arbeitsbereichen hätte aber immer wieder
nachgebessert werden müssen.6097
In seiner Vernehmung hat sich der Zeuge Pauland zudem überzeugt gezeigt, dass die von ihm erstellte Weisung die entstandenen Unsicherheiten habe beseitigen können und ausgereicht habe, um die von den Mitarbeitern gestellten Fragen vernünftig behandeln zu können.6098 Am Ende des Erstellungsprozesses sei die
Weisung an die Unterabteilungsleiter und an die nachrichtenbearbeitenden Referate adressiert und von diesen
ohne weitere Schulungen umgesetzt worden.6099
Eine Kontrolle der Umsetzung durch den jeweiligen Bearbeiter sei dabei nach Ansicht des Zeugen Pauland
nicht erforderlich gewesen:
„Er ist doch der Fachmann. Er weiß hoffentlich, was er machen muss oder nicht. Und
wenn er es nicht weiß, dann kommt er zu seinem Vorgesetzten und fragt.“6100
Auch der Zeuge D. B., damaliger Leiter der Unterabteilung T2 beim BND, hat vor dem Ausschuss die Ansicht geäußert, dass spätestens mit der schriftlichen Weisungserteilung im April 2014 alle Bearbeiter wissen
mussten, was sie zu tun hätten.6101 Warum einzelne Stellen dies trotzdem nicht wie gefordert umgesetzt hätten, habe sich ihm nicht erschlossen. Er selbst habe hiervon erst anlässlich der näheren Untersuchung der
sog. Quarantäneliste durch die Task-Force des Parlamentarischen Kontrollgremiums Kenntnis erlangt.6102
Für die BND-Außenstelle Rheinhausen hat der Zeuge T. P. geschildert, dass er die Weisung des Abteilungsleiters TA gegen Unterschrift den Mitarbeitern zur Kenntnis gegeben und im Anschluss an seinen Vorgesetzten geschickt habe. Zuvor habe er die Weisung den Nachrichtenbearbeitern bereits vorgelesen und mit ihnen
über diese diskutiert. Da sie sehr verklausuliert gewesen sei, sei sie für einen Nachrichtenbearbeiter nicht
leicht zu verstehen gewesen.6103

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Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 9 f.
Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 10.
Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 34.
Pauland, Protokoll-Nr. 124 I, S. 49.
Pauland, Protokoll-Nr. 124 I, S. 49.
Pauland, Protokoll-Nr. 124 I, S. 50.
D. B., Protokoll-Nr. 118 II – Auszug offen, S. 105.
D. B., Protokoll-Nr. 118 II – Auszug offen, S. 110.
T. P., Protokoll-Nr. 116 II – Auszug offen, S. 71.

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