Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 1069 –
Drucksache 18/12850
Entsprechende Vorlagen seien dabei über die Nachrichtenbearbeiter über die Unterabteilung T2 an die Vorgesetzten herangetragen worden.6080
Der Zeuge Hartmut Pauland hat in seiner Vernehmung durch den Ausschuss zum Entscheidungsprozess
ausgeführt:
„Ich habe auch mit den Auswertern gesprochen, ob das wichtig ist für sie, ob sie das
wirklich brauchen, damit wir das begründen können gegenüber dem Präsidenten oder
der nächsten Ebene, warum wir das gemacht oder nicht gemacht haben. Manchmal
wurde auch die Entscheidung des Präsidenten dazu eingeholt.“6081
Des Weiteren hat der Zeuge Pauland hierzu ausgeführt, die Entscheidung über Reaktivierungen an die Unterabteilung T2 und das Rechtsreferat der Abteilung TA weitergegeben zu haben. Bei Zustimmung aller drei
Ebenen sei eine Reaktivierung erfolgt, die Unterabteilung habe dies dann eigenständig ohne weitere Genehmigung des Abteilungsleiters umgesetzt.6082
b)
Die Erarbeitung der Weisung vom 4. April 2014
Angesichts der sich aus der Situation ergebenden Unsicherheiten wurde in der veränderten Weisungslage ab
März bzw. April 2014 (4. April 20146083) durch den Abteilungsleiter TA die Steuerung von Selektoren genauer geregelt.6084 Die Initiative hierzu ging vom damaligen Leiter der Abteilung TA, dem Zeugen Hartmut
Pauland, aus. Grund seien die bei der Umsetzung der Weisung vom Oktober 2013 aufgetretenen Fragen und
Probleme gewesen:
„Und dann, glaube ich, war es schon mal an der Zeit, zu sagen - - einen sauberen
Schnitt da auch schriftlich machen. Wenn Sie es komplett rausnehmen, gut, dann brauche ich nichts schriftlich zu machen; das ist einfach. Aber die Schwierigkeiten kamen
eben dann mit dem blockweisen Reinstellen - und Wiedergängig-Machen einzelner
Bereiche.“6085
Auch der Zeuge Schindler hat die Notwendigkeit zur Erarbeitung einer schriftlichen Weisung damit begründet, dass in der Abteilung TA eine „totale Verunsicherung“ geherrscht habe: „Was darf man jetzt eigentlich
noch und was nicht?“: Der Zeuge hat dazu erläutert:
„Um überhaupt den Kolleginnen und Kollegen an der Front ein Stück weit Arbeitssicherheit zu geben, war es wichtig, dass sie eben truppensicher ein Papier hatten, wo
sie erkennen könnten: Das darf ich, und das darf ich nicht mehr. - Und nur mündlich
zu agieren, das hätte diese Verunsicherung nicht beseitigt.“6086
6080)
6081)
6082)
6083)
6084)
6085)
6086)
Pauland, Protokoll-Nr. 124 I, S. 41.
Pauland, Protokoll-Nr. 124 I, S. 41 f.
Pauland, Protokoll-Nr. 124 I, S. 64.
Pauland, Protokoll-Nr. 50 I, S. 40.
T. P., Protokoll-Nr. 116 I, S. 85 ff.
Pauland, Protokoll-Nr. 124 I, S. 28 f.
Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 34.