Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

Vor diesem Hintergrund habe der Zeuge Heiß weder den Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes
Klaus-Dieter Fritsche noch den neuen Kanzleramtsminister Peter Altmaier bei deren Amtsantritt über den
Vorgang informiert:
„Was das Problem ‚Gespräch 28.10.‘ anging, soviel ich weiß, nicht. Das war für mich
ein erledigter Einzelfall.“6054
Auch der Zeuge Pofalla hat zur Frage, ob er seinen Nachfolger Peter Altmaier über das Gespräch/ die Weisung vom Oktober 2013 unterrichtet habe erklärt, dass dies aus den gleichen Gründen wie bei der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nicht geschehen sei, „da der genaue Sachverhalt ja noch von Herrn Schindler
geklärt werden musste“.6055 Auf Nachfrage hat der Zeuge Pofalla wiederholt, den ChefBK Altmaier nicht
unterrichtet zu haben6056 und ergänzend zu dem von ihm geführten Übergabegespräch im Hinblick auf die
Selektorenproblematrik ausgeführt:
„Da mir zu dem Zeitpunkt nicht bekannt war, dass es Selektoren gibt, das es gar den
Begriff gibt, hätte ich mit ihm gar nicht darüber reden können, weil ich selber die
Kenntnis nicht hatte.“6057
Der Zeuge Heiß hat auf die Frage, ob es beim Wechsel von ChefBK Pofalla zu ChefBK Altmaier Übergabegespräche gegeben habe, ausgeführt:
„Übergabegespräche gab es in meiner Abteilung nicht, weil wir ja keinen Wechsel
erfahren haben. Der Wechsel an der politischen Spitze - also sprich: ChefBK -, da habe
ich keinen Einblick, ob es da Übergabegespräche gegeben hat, und, wenn ja, was da
gesagt worden ist.“6058
3.

Die Weisung des Abteilungsleiters TA im BND vom 4. April 2014

a)

Probleme bei der Umsetzung der Weisung vom Oktober 2013

Die Zeugenbefragungen haben ergeben, dass die Weisungen vom damaligen ChefBK Ronald Pofalla und in
der Folge vom seinerzeitigen BND-Präsident Gerhard Schindler innerhalb des Dienstes als zu weitgehend
eingeschätzt wurden. Diese Einschätzung bestätigte das Parlamentarische Kontrollgremium in seiner öffentlichen Bewertung vom 7. Juli 2016.6059 Der Zeuge D. B. hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen,
dass die Weisung des Präsidenten weitergehender gewesen sei als seine eigene aus dem Frühjahr/Sommer
2013 [siehe dazu unter G.IV.]. Insofern seien die Deaktivierungen im August 2013 nur eine Teilmenge dessen
gewesen, was dann Ende Oktober/Anfang November 2013 deaktiviert worden sei.6060

6054)
6055)
6056)
6057)
6058)
6059)
6060)

Heiß, Protokoll-Nr. 128 I, S. 32.
Pofalla, Protokoll-Nr. 128 I, S. 88.
Pofalla, Protokoll-Nr. 128 I, S. 139.
Pofalla, Protokoll-Nr. 128 I, S. 140.
Heiß, Protokoll-Nr. 128 I, S. 11.
Öffentliche Bewertung des Parlamenarischen Kontrollgremiums, BT-Drs. 18/9142, S: 13f.; siehe hierzu auch Teil G.II.
D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 37.

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